Buenos Aires. Die argentinische Zivil- und Handelskammer hat Anfang dieser Woche den Paragrafen 45 des Mediengesetzes für verfassungswidrig erklärt
und damit dem Medienkonzern Clarín Recht gegeben. Die strittige Klausel reguliert die zulässigen Marktanteile pro Medium. Das Urteil... weiter
Teilerfolg für Clarín-Konzern im Medienstreit
Argentinisches Gericht beurteilt strittigen Paragrafen als verfassungswidrig. Regierung kündigt Berufung vor Oberstem Gerichtshof an