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Einigung zwischen Ecuador und Kolumbien kann Herbizideinsätze nicht stoppen

Bilaterale Vereinbarung erschwert das Versprühen von Glyphosat an der Grenze und stärkt die Rechte der Anwohner

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Seite des Abkommens mit den Unterschriften des Außenminister von Ecuador und seiner kolumbianischen Amtskollegin
Seite des Abkommens mit den Unterschriften des Außenminister von Ecuador und seiner kolumbianischen Amtskollegin

Die Geheimniskrämerei um eine außergerichtliche Einigung zwischen den Regierungen in Bogotá und Quito über Sprüheinsätze zur Bekämpfung des Drogenanbaus in der Grenzregion mit Ecuador sorgt für Unmut bei den Opfern des Herbizideinsatzes. Die Einigung erspart Kolumbien ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof wegen der entstandenen Schäden. Die am 09. September unterzeichnete Einigung – die IPS vollständig vorliegt – führte dazu, dass Ecuador die Klage, welche das Land 2008 beim Gerichtshof in Den Haag einreichte, zurückzog. Kolumbien wird im Gegenzug eine Entschädigung in Höhe von 15 Millionen US-Dollar zahlen müssen.

Das Geld soll in die ecuadorianischen Grenzgebiete fließen, die durch das aus Flugzeugen versprühte Herbizit Glyphosat geschädigt wurden. Wann und wie das Geld eingesetzt werden soll, ist jedoch nicht bekannt.

Das Unkrautvertilgungsmittel Glyphosat wird zur Bekämpfung des Coca-Anbaus auf kolumbianischer Seite benutzt – die Blätter der Cocasträucher können zur Herstellung von Kokain verwendet werden.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens verpflichtet sich die Regierung in Bogotá, für ein Jahr keine Sprüheinsätze entlang der Grenze durchzuführen. Hierfür wurde ein zehn Kilometer breiter Schutzstreifen festgelegt. Er verläuft durch die Grenzprovinzen Putumayo und Nariño im Südwesten Kolumbiens – dort befinden sich die illegalen Anbaufelder – und den Provinzen Sucumbíos, Carchi und Esmeraldas im Norden Ecuadors. Wie in Anhang 1 der Einigung festgelegt ist, könnte allerdings der Schutzradius in den kommenden beiden Jahren verkleinert werden: zunächst auf eine Breit von fünf Kilometern und dann auf zwei Kilometer.

In dem Abkommen ist festgehalten, dass nach Ablauf des ersten Jahres die Analysen und Erkenntnisse einer binationalen Untersuchungskommission ausgewertet werden. Sie soll herausfinden, ob durch die Sprühaktionen, welche im Rahmen des "Programmes zur Bekämpfung des illegalen Drogenanbaus" durchgeführt wurden, ecuadorianisches Hoheitsgebiet betroffen war. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Pufferzone nach einem Jahr auf fünf Kilometer und 2016 dann sogar auf zwei Kilometer Breite verkleinert werden.

Darin liegt die größte Sorge der Glyphosat-Opfer.

"Die Pufferzone auf zwei Kilometer zu begrenzen, ist ungerecht. Aber da das Abkommen bereits von den Regierungen unterzeichnet wurde, bleiben wir außen vor. Trotzdem werden wir weiterkämpfen", sagte Daniel Alarcón, Vorsitzender des örtlichen Bauernverbandes in Sucumbíos (Forccofes), gegenüber IPS. "Durch die Einigung wird das Problem nicht endgültig gelöst, denn in der näheren Umgebung wird weitergesprüht werden", fügte er an. "Es bleibt daher nur zu hoffen, dass wir so wenig wie möglich betroffen sein werden. Sollte in Zukunft aber auch nur ein einziger Tropfen Glyphosat auf uns niedergehen, werden wir protestieren und wenn nötig, bis zum Äußersten gehen, damit man uns für die erlittenen Schäden entschädigt.

Alarcón spielte damit auf die Gesundheitsprobleme und die verschlechterte Lebensqualität an, unter deren Zehntausende Menschen leiden. Diese lassen sich auf die Sprühungen zurückführen, die die kolumbianischen Behörden in den Jahren 2000 bis 2007 nahe der Grenze zu Ecuador durchführen ließen. Einer statistischen Erhebung von Forccofes zufolge leben ungefähr 15.000 Familien entlang der Grenze. Unter ihnen seien die 10.000 Familien, die am Grenzfluss San Miguel leben, am meisten betroffen.

"Die Folgen sind immer noch spürbar. Der Boden hat seine einstige Produktivität nicht wiedererlangt. Vorher waren uns keine Krebserkrankungen bekannt. Jetzt sterben hier Menschen an Krebs, weil Glyphosat unsere Gewässer verseucht", schildert Alarcón, der in der Gemeinde "5 de Agosto" (5. August) im Grenzbezirk General Farfán lebt.

In dem Abkommen beziehen sich die beiden Länder auf die chemische Zusammensetzung des Herbizids, die durch die Resolution Nr. 1054 aus dem Jahr 2003 vom kolumbianischen Umweltministerium im "Plan für den Umweltschutz" festgelegt wurde. Wie die Behörden in Bogotá angeben, wird in den Grenzgebieten die gleiche Konzentrierung des Stoffes verwendet wie überall in Kolumbien.

Gemäß der Resolution besteht die Mischung zu 44 Prozent aus Glyphosat (Gehalt: 480 Gramm pro Liter), aus einem Prozent des Netzmittels Cosmo-Flux und zu 55 Prozent aus Wasser.

Auf den Etiketten der Monsanto-Marke Roundup (der Wirkstoff dafür ist Glyphosat) wird jedoch für die Vereinigten Staaten eine Konzentrierung von 1,6 bis 7,7 Prozent Glyphosat empfohlen. Als Obergrenze sind 29 Prozent angegeben. Über die Auswirkungen von Cosmo-Flux gibt es keine Untersuchungen.

In diesem Jahr haben zwei Professoren der privaten Universität der Anden in Bogotá untersucht, inwiefern sich die Sprüheinsätze aus der Luft auf die menschliche Gesundheit auswirken. Sie fanden heraus, dass der Einsatz des Agrargifts einen "signifikanten" Beitrag zur steigenden Wahrscheinlichkeit von Fehlgeburten leistet. Außerdem kamen sie zu dem Schluss, dass es einen Zusammenhang zwischen den Sprühungen und auftretenden Hautkrankheiten gibt.

Die Uruguayerin Laura Gil, Expertin für Internationale Beziehungen, hat die Bedingungen der außergerichtlichen Einigung am 1. Oktober in Kolumbien bekannt gegeben. Gegenüber IPS sagte sie, es sei inakzeptabel, dass den Ecuadorianern mehr Zusicherungen gemacht werden als den Kolumbianern. "Trotz allem stärken solche Einigungen die Beziehungen der Länder. Es ist besser eine Lösung am Verhandlungstisch als im Gerichtssaal zu finden. Gleichwohl stellt der Internationale Gerichtshof natürlich eine Institution zur friedlichen Lösung von Streitfällen dar", erklärte sie. Die Geheimhaltung sei jedoch nicht hinnehmbar: "Das binationale Abkommen ist dem Parlament nicht vorgelegt worden. Warum das so war ist offensichtlich: Die Abgeordneten hätten sofort das Ende der Sprüheinsätze gefordert."

Amira Armenta, Expertin des Drogen- und Demokratieprogramms der NGO Transnational Institute, stellte in einem Artikel vom 12. September fest, dass sich seitens der kolumbianischen Regierung bezüglich des Sprühprogramms nichts ändern werde. Kolumbien werde weiterhin an der Grenze Einsätze fliegen lassen.

Wie aus einer Studie des UN-Büros für Drogen- und Verbrechungsbekämpfung hervorgeht, konzentrieren sich die Anbauflächen von Coca auf die beiden Provinzen Nariño und Putumayo. Dort waren Ende 2012 etwa 22 Prozent bzw. 13 Prozent der Gesamtfläche bepflanzt.

"Obwohl Nariño im letzten Jahrzehnt die meisten Sprühaktionen in ganz Kolumbien erfahren hat, verteidigt die Provinz weiterhin den Titel, größter Cocaproduzent zu sein", schreibt Arment in dem Artikel.

In dem Abkommen ist außerdem festgehalten, dass Kolumbien die ecuadorianische Regierung zehn Tage im Voraus und unter Angabe des genauen Ortes und Zeitraumes auf die Durchführung künftiger Sprühungen in Grenznähe hinweist.

"Dieses Zugeständnis ist viel mehr als man in einem Gerichtsverfahren hätte erreichen können, denn für ein Internationales Gericht ist es sehr schwer, Staaten, die sich auf ihre nationale Souveränität berufen, zu einem solchen Zugeständnis zu verpflichten", sagte der Außenminister Ecuadors, Ricardo Patiño. "So etwas ist nur mit einem einvernehmlichen Abkommen möglich."

Ecuador und Kolumbien verständigten sich ebenfalls auf ein zusätzliches Protokoll, das die Beschwerden der ecuadorianischen Bürger an der Grenze regelt. Das Abkommen – es sollte ab dem 9. September innerhalb von 15 Tagen angenommen werden – wurde bisher noch nicht bekannt gegeben.