Bundesregierung: US-Blockadegesetze sind rechtswidrig

Debatte im Bundestag über die US-Sanktionen gegen Kuba, deren Anwendung im Ausland und mögliche Gegenmaßnahmen

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Plenum des Bundestags
Plenum des Bundestags

Plenarprotokoll vom 5. November 2014

Vizepräsident Peter Hintze:

Danke schön. – Dann kommen wir zur Frage 6 des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Fraktion Die Linke:

Welche Argumente haben die Bundesregierung dazu bewogen, auf der diesjährigen UN-Vollversammlung, wie schon in den Vorjahren, gemeinsam mit der überwältigenden Mehrheit der UN-Mitgliedsländer gegen die Stimmen der USA und Israels für eine sofortige Aufhebung der US-amerikanischen Blockade gegen Kuba zu stimmen?

Herr Staatsminister.

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Vielen Dank, lieber Kollege Wolfgang Gehrcke. – Das ist keine neue Entscheidung gewesen. Die EU hat wie in den vielen Jahren zuvor geschlossen für eine sofortige Aufhebung des US-amerikanischen Embargos gegen Kuba votiert. Da gibt es großen Konsens in der Europäischen Union. Es gibt nur wenige Partner auf der internationalen Ebene, die den Vereinigten Staaten da zugestimmt haben. Sie haben nach dem Grund gefragt, warum die Bundesregierung so votiert hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die US-amerikanischen Maßnahmen wegen ihrer Drittwirkung rechtswidrig sind. Sie berühren unmittelbar die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und der Europäischen Union. Deshalb können wir ihnen nicht zustimmen. Wir haben ihnen auch in den vergangenen Jahren nicht zugestimmt.

Vizepräsident Peter Hintze:

Zusatzfrage des Abgeordneten Gehrcke.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):

Lieber Herr Staatsminister, ich habe lange nachgedacht, ob ich eine Frage finde, bei der ich die Bundesregierung einmal loben kann. Jetzt habe ich eine gefunden: Würden Sie das Lob denn annehmen, dass es sehr vernünftig war, wie in den letzten Jahren für die Aufhebung der bürgerrechtswidrigen Blockade Kubas zu stimmen und Aktivitäten in diese Richtung in Gang zu setzen?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Ich habe Ihnen die Begründung dargelegt, die die Bundesregierung dazu veranlasst hat, gegen dieses Embargo zu stimmen. Das ist keine neue Entscheidung. Ich persönlich freue mich natürlich sehr darüber, von – das darf ich jetzt mal so sagen – dir ein Lob zu empfangen. Das ist, glaube ich, das erste Mal, seitdem ich im Amt bin.

(Heiterkeit bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das empfinde ich als eine große Genugtuung.

Vizepräsident Peter Hintze:

Noch eine Zusatzfrage, Abgeordneter Gehrcke?

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):

Ja, klar. Wenn ich schon lobe, dann will ich dafür auch noch etwas haben. – Ich möchte natürlich nicht nur wissen, was die Bundesregierung wie in den vergangenen Jahren zu dieser Entscheidung bewogen hat – das finde ich alles ganz toll –, sondern ich möchte wissen, was die Bundesregierung jetzt macht, um ihre Entscheidung zur Aufhebung der Blockade durchzusetzen und zusammen mit anderen EU-Partnern in die Praxis umzusetzen. Sie könnte etwa in der EU vorstellig werden, um den sogenannten Gemeinsamen Standpunkt gegenüber Kuba aufzuheben.

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Sie wissen, Herr Kollege Gehrcke, dass die Bundesregierung Gesprächen über den Ausbau der Beziehungen zu Kuba offen gegenübersteht. Es laufen bereits diverse intensive Gespräche innerhalb der Europäischen Union. Wir sehen den Beginn von Verhandlungen zwischen der EU und Kuba über ein Abkommen zum politischen Dialog und zur Zusammenarbeit nicht als einen grundlegenden Wandel unserer Kubapolitik; denn wir haben diese Position schon immer vertreten. Wir haben uns aber – im Rahmen des Verhandlungsmandats der Europäischen Union – insbesondere dafür eingesetzt, dass der Entwicklung der Menschenrechtslage bereits während der Verhandlungen eine zentrale Bedeutung zukommen muss. Die jüngst ausgeschiedene Hohe Repräsentantin der Europäischen Union, Lady Ashton, hat dies nach dem Ratsbeschluss über das Mandat für die Verhandlungen mit Kuba auch noch einmal ausdrücklich bestätigt. Das liegt nun schon wieder neun Monate zurück; es war im Februar dieses Jahres.

Vizepräsident Peter Hintze:

Eine Nachfrage der Abgeordneten Frau Hänsel, Die Linke. – Bitte.

Heike Hänsel (DIE LINKE):

Danke schön. – Jetzt gibt es trotzdem den Fall, dass europäische Banken aufgrund von Verstößen gegen das Embargo zu Strafzahlungen verdonnert wurden. Meine Frage lautet: Was machen Sie konkret dagegen? Gibt es eine gemeinsame Initiative? Wie gehen Sie dagegen vor?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Frau Abgeordnete Hänsel, Ihre Frage deckt sich mit der Frage 7 des Abgeordneten Gehrcke, die als Nächstes aufgerufen werden soll. Herr Präsident, es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Ich beantworte jetzt die Frage der Abgeordneten Hänsel, dann wäre die Frage des Abgeordneten Gehrcke schon beantwortet, oder ich beantworte jetzt die Frage des Abgeordneten Gehrcke, die er schriftlich ein - gereicht hat.

Vizepräsident Peter Hintze:

Wir machen es so: Sie beantworten die Frage 7 des Abgeordneten Gehrcke. Somit hat er die Möglichkeit, zwei Nachfragen zu stellen. Damit ist allen inhaltlich und auch formal am besten gedient, Herr Staatsminister.

Ich rufe also die Frage 7 des Abgeordneten Gehrcke auf:

Gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer ablehnenden Haltung zur US-amerikanischen Blockade gegenüber der Republik Kuba, sich auch aktiv für die deutschen Unternehmen und Banken einzusetzen, die wie zuletzt die Deutsche Bank AG und die Commerzbank Aktiengesellschaft von Strafmaßnahmen durch die USA aufgrund ihrer Finanzbeziehungen zu Ländern wie Kuba bedroht sein sollen?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter Gehrcke, Frau Abgeordnete Hänsel, Sie können sich vorstellen, dass sich die Bundesregierung in berechtigten Fällen und im Einvernehmen mit den betroffenen Unter nehmen grundsätzlich für deren Anliegen einsetzt. Sie haben in Ihrer Frage, Herr Abgeordneter Gehrcke, zwei Beispiele genannt. Aber die Voraussetzung dafür, dass wir uns für diese Unternehmen einsetzen, ist, dass sich die Unternehmen mit der Bundesregierung ins Benehmen setzen und den Kontakt und das Gespräch suchen. Ich muss Ihnen sagen, dass entsprechende Bitten deut - scher Unternehmen bislang nicht an die Bundesregierung herangetragen worden sind. Das beschränkt die Handlungsmöglichkeiten ziemlich deutlich.

Vizepräsident Peter Hintze:

Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gehrcke? – Bitte schön.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):

Herr Staatsminister, Sie merken, wie ich mich heute bewege: Ich glaube, es ist das erste Mal, dass ich in einer Frage oder in einer politischen Erklärung dafür votiere, die Deutsche Bank in Schutz zu nehmen. Sonst habe ich immer gegenteilige Äußerungen von mir gegeben.

(Robert Hochbaum [CDU/CSU]: Das stimmt allerdings!)

Kann ich Ihre Antwort so interpretieren, dass Sie deutschen Unternehmen, die von den USA auf Grundlage der Embargomaßnahmen gelistet werden – benutzen wir einmal diesen Ausdruck –, Rechtssicherheit und Rechtsvertretung versprechen, wenn sich diese Unter - nehmen an Sie wenden? Das wäre ein beachtlicher Fort - schritt.

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Ich hatte schon in der Antwort auf die vorhergehende Frage darauf hingewiesen, dass das zentrale Argument, warum die Bundesregierung gegen das Embargo eintritt, die negativen Auswirkungen auf die europäische und die deutsche Wirtschaft sind. Das ist rechtswidrig; das habe ich Ihnen erklärt. Insofern haben wir natürlich ein Interesse daran, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Interessen best - möglich zu wahren. Aber das setzt voraus, dass diese Unternehmen auch den Kontakt und das Gespräch mit der Bundesregierung suchen. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir uns – das ist bislang die Tradition aller Regierungen gewesen – im Rahmen des Außenhandels selbstverständlich für die Interessen der deutschen Unternehmen einsetzen.

Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage?

– Bitte schön, Herr Abgeordneter Gehrcke.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):

Herzlichen Dank. – Ich freue mich, dass die Bundesregierung endlich aktiv wird. Wenn Sie sagen, das sei schon immer so gewesen, dann ist mir das auch recht. Haben Sie dabei bedacht, Herr Staatsminister, dass ein solches verbessertes Verhältnis zu Kuba auch eine Eintrittskarte für bessere Beziehungen zu anderen lateinamerikanischen Staaten sein kann, die sich zusammen mit Kuba immer mehr für eine andere Wirtschaftspolitik in Lateinamerika einsetzen?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Sie wissen, dass mein Haus an bestmöglichen Beziehungen zu den lateinamerikanischen und mittelamerikanischen Ländern interessiert ist. Gerade in den vergangenen Jahren haben wir intensiv dafür geworben, dass es konkrete Projekte nicht nur wirtschaftlicher, sondern vor allem auch zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit – Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Stärkung von Demokratie und Freiheit, Unabhängigkeit der Justiz – gibt. Wenn wir uns in diese Richtung bewegen, dann steht dem überhaupt nichts entgegen. Wenn wir im Zuge solcher Aktivitäten auch andernorts, beispielsweise bei der Beurteilung des Embargos gegen Kuba, vorankommen, dann soll mir das nur recht sein.