Bolivien

Die Stimme der Völker muss in den Klimaverhandlungen gehört werden

Offizieller Verhandlungstext der Klimarahmenkonvention ignoriert die Lösungsvorschläge der Weltkonferenz der Völker

Im April 2010 kamen mehr als 35 000 Menschen aus 140 Ländern in Cochabamba, Bolivien, zusammen und erarbeiteten das historische "Abkommen der Völker" (Acuerdo de los Pueblos). Dieses Dokument basiert auf dem Konsensprinzip und stellt wesentliche Lösungsansätze für die Klimakrise dar. Wir, die unterzeichnenden Organisationen, waren an diesem historischen Prozess beteiligt und unterstützen ihn.

Der Plurinationale Staat Bolivien griff die Forderungen der globalen Zivilgesellschaft und die in 17 Arbeitsgruppen erzielten Übereinkommen auf und richtete einen offiziellen Vorschlag, der aus den zentralen Komponenten des Abkommens von Cochabamba besteht, an die Ad-hoc-Arbeitsgruppe über langfristige Kooperation (AWG-LCA) im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC).

Seitdem hat das Abkommen die Unterstützung und Anerkennung verschiedener Nationen und regionaler Organismen wie ALBA (Bolivarische Allianz Amerikas) und UNASUR (Union Südamerikanischer Staaten) gewonnen.

Daher sind wir zutiefst darüber besorgt, dass der neue Textvorschlag in der AWG-LCA als Grundlage für Klimaverhandlungen keine der wesentlichen Schlussfolgerungen enthält, die in Cochabamba erarbeitet wurden. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der AWG-LCA (aus Simbabwe und aus den Vereinigten Staaten) haben stattdessen alle Vorschläge der Übereinkunft von Kopenhagen aufgenommen, über die nicht einmal der Konsens der Vereinten Nationen vorliegt.

Wir fordern die Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der UN dringend auf, die Schlussfolgerungen aufzunehmen, die von den sozialen Bewegungen, den indigenen Völkern und der internationalen Zivilgesellschaft in Cochabamba vereinbart worden sind. Es ist sowohl antidemokratisch als auch wenig transparent, bestimmte Vorschläge aus den Verhandlungen auszuschließen, und es ist unablässlich, dass die Vereinten Nationen die internationale Gemeinschaft über dieses für die Menschheit kritische Problem anhören.

Wir richten an alle Länder der Vereinten Nationen und besonders an den Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der AWG-LCA einen Aufruf, die grundlegenden Schlussfolgerungen des Abkommens der Völker in die Verhandlungen in der Vorbereitungsperiode für Cancún einzubeziehen.

Diese Vorschläge zur Bewahrung des Lebens und der Erde enthalten:

  1. Eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen der entwickelten Länder um 50% in der Periode 2013-2017 entsprechend dem Protokoll von Kyoto, auf nationaler Ebene und ohne Rückgriff auf die Mechanismen des Marktes.
  2. Das Ziel, die Konzentrationen von Treibhausgas bei 300 ppm zu stabilisieren.
  3. Die Ausarbeitung einer Allgemeinen Erklärung über die Rechte der Mutter Erde einzuleiten, um die Harmonie mit der Natur herzustellen.
  4. Die Verpflichtung der entwickelten Länder, ihre Klimaschuld gegenüber den Entwicklungsländern und unserer Mutter Erde zu begleichen.
  5. Die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen in Höhe von 6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) der entwickelten Länder als Hilfe, um der Klimakrise entgegenzutreten.
  6. Die Schaffung eines Mechanismus' für die integrale Verwaltung und Bewahrung der Wälder, der im Unterschied zu REDD-plus die Souveränität der Staaten respektiert, die Rechte und die Beteiligung der indigenen Völker und der von den Wäldern abhängigen Gemeinden garantiert und nicht auf dem Regime der Kohlenstoffmärkte basiert.
  7. Die Rechte der indigenen Völker müssen in Übereinstimmung mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker sowie der universellen Instrumente und Abkommen über die Menschenrechte garantiert werden. Das schließt die Achtung des Wissens und der Rechte der indigenen Völker ein, ihrer Rechte auf den Boden, die Territorien und die Ressourcen und ihre volle und effektive Beteiligung mit ihrer freien, vorherigen und informierten Zustimmung.
  8. Die Förderung von Modellen der landwirtschaftlichen Produktion, die in Bezug auf die Umwelt nachhaltig sind und die Ernährungssouveränität und die Rechte der indigenen Völker und der kleinen Landwirte sichern.
  9. Der Schutz und die Anerkennung der Rechte und Bedürfnisse der Migranten, die zwangsweise durch klimatische Ursachen erzeugt werden.
  10. Die Förderung der Bildung eines internationalen Umwelt- und Klimagerichtshofes.
  11. die Erwägung eines Weltreferendums über den Klimawandel, der dem Volk zu entscheiden ermöglicht, was zu diesem Problem zu tun ist, das von lebenswichtiger Bedeutung für die Zukunft der Menschheit und der Mutter Erde ist.

Wir fordern, dass die Schlussfolgerungen, die von der Weltkonferenz der Völker über den Klimawandel und die Rechte der Mutter Erde gezogen wurden, die das Leben und die Mutter Erde schützen, in den Verhandlungstext während der Verhandlungen in Bonn, Deutschland, vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 einbezogen werden.

Es kann weder einen gleichberechtigten, transparenten und einbeziehenden Verhandlungsprozess, noch echte, dringend notwendige Lösungen für die Klimakrise geben, wenn der Verhandlungstext der AWG-LCA die Stimmen der Völker der Welt ignoriert, die die Verhandelnden vertreten sollen.