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Die 47 Mitglieder des Menschenrechtsrats werden in geheimer Wahl von der UN-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit für jeweils 3 Jahre bestimmt
Die 47 Mitglieder des Menschenrechtsrats werden in geheimer Wahl von der UN-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit für jeweils 3 Jahre bestimmt