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In jedem Wahlbüro werden mindestens 54 Prozent der Wahltische in einer öffentlichen Auszählung überprüft und mit dem digitalen Ergebnis abgeglichen. Die zu überprüfenden Geräte werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. An der Auszählung können Wahltischmitarbeiter, Beobachter und alle hier registrierten Wähler teilnehmen. Dafür wird der Inhalt der Urne auf den Tisch gekippt.
In jedem Wahlbüro werden mindestens 54 Prozent der Wahltische in einer öffentlichen Auszählung überprüft und mit dem digitalen Ergebnis abgeglichen. Die zu überprüfenden Geräte werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. An der Auszählung können Wahltischmitarbeiter, Beobachter und alle hier registrierten Wähler teilnehmen. Dafür wird der Inhalt der Urne auf den Tisch gekippt.