Razzia wegen Waffenexporten nach Mexiko

Rüstungskonzern Heckler & Koch durchsucht. Affäre um mutmaßlich illegale Waffenlieferungen in mexikanische Unruhegebiete zieht immer weitere Kreise

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US-Soldaten mit G-36-Sturmgewehr
Exportschlager: G-36-Sturmgewehr. Hier eingesetzt von US-Soldaten auf dem Balkan

Oberndorf. Knapp zwei Dutzend Beamte der Staatsanwaltschaft Stuttgart haben am Dienstagmorgen eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumen von Europas größtem Gewehrhersteller Heckler & Koch (H&K) durchgeführt und zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt. Dem Rüstungsunternehmen wird unter anderem vorgeworfen, illegal Waffen nach Mexiko geliefert zu haben.

Auslöser der Aktion war eine Strafanzeige des Bundessprechers der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG-VK) und Vorsitzenden des Rüstungsinformationsbüros (RIB e.V.), Jürgen Grässlin. Bereits im April 2010 hatte dessen Rechtsanwalt Holger Rothbauer die Strafanzeige gegen mehrere H&K-Geschäftsführer und hochrangige Mitarbeiter wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) gestellt.

Noch bestreitet Heckler & Koch die Vorwürfe, G-36-Sturmgewehre illegal in die mexikanischen Unruheprovinzen Chiapas, Chihuahua, Jalisco und Guerrero geliefert und dort Polizeien an den Waffen ausgebildet zu haben. Die Sturmgewehre habe man legal lediglich an die staatliche Behörde für Rüstungsimporte D.C.A.M. nach Mexiko-Stadt verbracht.

"Die Abwiegelungen des Unternehmens halten der Faktenlage nicht stand, denn die Indizienlage ist erdrückend", erklärte Grässlin. "Ein Insiderbericht erbringt die Hinweise über den Weg der Waffen: Mittels Bestechung des damals zuständigen mexikanischen Generals Aguilar bei der D.C.A.M sollen die G36 von Mexiko-Stadt in die Unruheprovinzen gelangt sein." Zudem "wurden in der Unruheprovinz Jalisco Polizisten drei Tage lang G36-Gewehre vorgeführt und dann Beschussübungen vorgenommen. Dies geschah definitiv im November 2008, als dies eindeutig verboten war."

Rechtsanwalt Rothbauer stützt diese Position. Man habe das Dankschreiben der Polizeibehörde für die G36-Vorführung in der Unruheprovinz Jalisco "vor wenigen Tagen" der Staatsanwaltschaft Stuttgart zukommen lassen. Des Weiteren lägen "umfassende Aussagen eines Insiders" zu den Gewehrlieferungen und zur Polizeiausbildung auch in den verbotenen Unruheprovinzen vor.

Zusammen mit den nun von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Reisekosten- und Hotelabrechungen der H&K-Mitarbeiter und des H&K-Vertreters vor Ort lässt sich der hinreichende Tatverdacht des Verstoßes gegen das KWKG und das AWG belegen", erklärte Rothbauer. Die Staatsanwaltschaft müsse deswegen Anklage erheben.