Hedgefonds nimmt Argentinien zur Geisel

Gegner von Umschuldung stellen seit Staatsbankrott Rückzahlungsforderungen. Argentinien droht Zahlung von 1,2 Milliarden US-Dollar an Spekulanten

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Der Hedgefonds-Geier blickt auf Argentinien
Der Hedgefonds-Geier blickt auf Argentinien

Buenos Aires/New York. Laut dem jüngsten Urteilsspruch eines US-amerikanischen Berufungsgerichts Ende Oktober 2012 muss Argentinien möglicherweise 1,2 Milliarden Euro an den Hedgefonds NML Elliot zurückzahlen. Der Fonds zählt zu den Gläubigern, die sich bei den Umschuldungen der Staatsanleihen 2005 und 2010 einem Schuldenschnitt widersetzt hatten. Nun macht Elliot & Associates, mit Inhaber und Multimillionär Paul Singer, Inkassoforderungen von 100 Prozent sowie den akkumulierten Zinsen seit 2005 gegen Argentinien geltend.

Rechtsgrundlage der Rückzahlungsforderungen ist eine Klausel in den damals ausgegebenen Anleihen, nach der alle Gläubiger gleichberechtigt entschädigt werden müssen (Pari-Passu-Prinzip). Außerdem, so argumentieren die am Rechtsstreit beteiligte Investorengruppe, verfüge Argentinien über ausreichende Devisenreserven, um die Zahlung der nächsten ordentlichen Tranche an die Umschuldungspartner nicht zu gefährden.

Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner bleibt indes weiter hart und verweigert den Schuldendienst gegenüber dem sogenannten "Geierfonds". Anfang Oktober 2012 hatte dieser die argentinische Marinefregatte "Libertad" im Hafen der ghanaischen Stadt Tema von einem örtlichen Gericht beschlagnahmen lassen und als Druckmittel zur Rückzahlung der Staatsschulden benutzt. Argentiniens Außenminister Héctor Timerman will den Fall nun vor den Vereinten Nationen zur Sprache bringen.

Das Gerichtsurteil, so kommentieren Finanzanalysten in internationalen Medien die Situation, könnte über die nationale Tragweite hinausgreifen und Umschuldungen für Pleitestaaten deutlich erschweren. Denn die Gründe eine Umschuldung mit Kapitalverlust zu akzeptieren, wären für Gläubiger wenig attraktiv, sofern auch die Verzichtsverweigerer gleichermaßen entschädigt würden und sogar Risikogewinne einklagen könnten.

Der Zahlungsbefehl gegenüber Argentinien tritt in Kraft, sobald die genaue Umsetzung der Rückzahlungen definiert ist. Der Fall war zuletzt auch in deutschen Medien eingehender behandelt worden, mit als erster hatte der Blog "Baustellen der Globalisierung" berichtet.