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Hinweis zu Spendenbescheinigungen:
Für Spenden bis zu 200 Euro (im Jahr) ist nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg) in Verbindung mit dieser Bestätigung unserer Vereins ausreichend:
Für Spenden über 200 Euro bemühen wir uns, zeitnah nach Ablauf des Jahres eine Zuwendungsbescheinigung auszustellen, wenn uns die kompletten Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) vorliegen. Um sicher zu gehen, dass Sie eine Spendenbescheinigung erhalten, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit diesen Daten über das Kontaktformular des Vereins, falls Sie uns die Daten noch nicht auf anderen Wegen haben zukommen lassen.
Mit besten Grüßen,
Das Team von amerika21
