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Neue Regeln für Kubas Agrargenossenschaften

Landwirtschaftsbetriebe sollen autonomer werden und mehr Rechte erhalten. Zahl der Genossenschaften war zuletzt gesunken

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Agrarmarkt in Kuba
Agrarmarkt in Kuba

Havanna. In Kuba wurden diese Woche im Amtsblatt neue gesetzliche Regelungen für die Agrargenossenschaften bekanntgegeben. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Prensa Latina sollen zahlreiche Einschränkungen für die "Unidades Básicas de Producción Cooperativa" (UBPC) aufgehoben werden. Damit werden die Vorgaben der 2011 vom sechsten Parteitag der regierenden Kommunistischen Partei verabschiedeten Leitlinien umgesetzt.

Durch diese Maßnahmen sollen ein effizienteres Verwaltungsmodell und größere Autonomie für die UBPCs verwirklicht werden. Für die Agrargenossenschaften heißt das auch, dass sie fortan direkt Produkte wie Salz, Zucker, Essig, Verpackungen oder Baumaterialien in Großmärkten des Ministeriums für Binnenhandel erwerben können. Auch ihre Budgetverwaltung soll autonomer werden.

Die 1993 gegründeten landwirtschaftlichen Genossenschaften pachten Land vom Staat und schließen Verträge über Produktionsquoten. Sie verfügen über ein eigenes Budget und wählen ihre Leitung selbst, die erwirtschafteten Gewinne werden gleichmäßig unter den Mitgliedern verteilt. Allerdings entwickelten sich die Genossenschaften im Laufe der Jahre immer mehr zu abhängigen Zulieferern der großen Staatsbetriebe.

Die Anerkennung als eigene juristisches Person ging dabei immer mehr unter. Auch schrumpfte die Gesamtzahl der UBPCs von 2.519 im Jahr 1994 auf 1.989 im Jahr 2012. Dennoch bewirtschaften sie heute 28 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Kubas und sind damit die Hauptproduzenten in der Landwirtschaft.

Die Genossenschaften haben vom Staat deshalb 3,3 Milliarden kubanische Peso erhalten. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums betrugen die Schulden der UBPCs bis zum Jahr 2010 etwa 1,2 Milliarden Peso (rund 49 Millionen US-Dollar).

Das nun in Kraft getretene Gesetz stand schon längere Zeit im Raum und wurde auf der Parlamentssitzung vom 23. Juli in Havanna diskutiert. Mit der Publikation im Amtsblatt am 11. September haben die neuen Richtlinien Gesetzeskraft.

Zugleich sollen weitere staatliche Betriebe in UBPCs umgewandelt werden. Leitlinie 178 beschreibt das neue Management-Modell als "basierend auf einem effektiveren Umgang mit Geld- und Handelsbeziehungen". Es soll eine Trennung zwischen den Staats- und Betriebsfunktionen herrschen, um die Autonomie der Produzenten sowie die Effizienz zu erhöhen. Andere Leitlinien stärken die Selbstverwaltung, indem der ökonomische und finanzielle Entscheidungsprozess auf die lokale Ebene verlagert und damit dezentralisiert wird.

Nach Angaben der Tageszeitung Granma wurde die UBPCs in drei Gruppen eingeteilt. In die Gruppe der effizientesten und mit ausreichend Kapital ausgestatten UBPCs fielen 540 Betriebe (27,1 Prozent). Die Anzahl der mangelhaft finanzierten Genossenschaften beläuft sich auf 1.122 Betriebe. 327 Betriebe befinden sich in einer kritischen Situation.

Zwar wird bei den UBPCs auch weiterhin vor allem auf Verträge mit dem Staat gesetzt. Nach dem Bericht der Granma können die Genossenschaftsbetriebe künftig aber direkt mit den Lieferfirmen der staatlichen Unternehmen handeln, ohne auf die Vermittlung durch ein Ministerium angewiesen zu sein. Die etwa 300 unrentablen Betriebe sollen mit anderen fusioniert oder geschlossen werden.

Die Vorbereitung der Maßnahmen dauerte nach offiziellen Angaben etwa zwei Jahre und dürfte entscheidende Impulse für den Landwirtschaftssektor bringen.