Mexiko / Menschenrechte

Regierung behindert Entschädigung für Opfer des Drogenkrieges

Mexiko-Stadt. Die Kontroverse um das in Mexiko von Senat und Abgeordnetenhaus einheitlich angenommene Gesetz zur Entschädigung von Opfern des Drogenkrieges (Ley General de Victimas) spitzt sich erneut zu. Nach fortwährender Unstimmigkeit zwischen Mexikos Regierung und den Abgeordneten beider Kammern hat das Innenministerium nun die Veröffentlichung der Abstimmung bis auf weiteres verhindert.

Das Ley General de Victimas ist vor allem aus den Bemühungen der mexikanischen "Bewegung für Frieden mit Gerechtigkeit und Würde" entstanden. Diese setzt sich für ein Ende des mexikanischen Drogenkriegs ein und fordert eine Entmilitarisierung sowie die Einrichtung einer Wahrheitskommission. Das umstrittene Gesetz verpflichtet die Regierung dazu, den zahlreichen Opfern von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen des Drogenkriegs materielle und moralische Unterstützung zu leisten. Vorgesehen ist die Errichtung eines Exekutivausschusses (Comisión Ejecutiva de Atención a Víctimas), der für die Umsetzung der vorgesehenen Ziele des Gesetzes zuständig sein wird.

Nach Angaben der mexikanischen Tageszeitung La Jornada hat Mexikos Innenminister Alejandro Poiré trotz der Absegnung des Gesetzes von Senatspräsident José González zu einer Revision des Entwurfs aufgefordert. Die aktuelle Fassung würde den Opfern keine ausreichende Unterstützung bieten, so Poiré. Abgeordnete des Senats weigerten sich an der geplanten Sitzung des Innenministeriums teilzunehmen. Eine weitere Revision des Dokuments würde das in Kraft treten des Gesetzes unnötig verzögern. Die von González anerkannte Version solle wie vorgesehen für rechtmäßig erklärt werden.

Beobachtern zufolge stellt die Entscheidung der Regierung ein weiteres Hindernis in der Arbeit von Menschrechtlern und sozialen Bewegungen dar, die sich für Gerechtigkeit in einem Konflikt einsetzen, der in sechs Jahren unzählige Opfer gefordert hat.