Venezuela

Verfassungsreform sieht Arbeitszeitverkürzung vor

Verringung von 44 auf 36 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich

Der vor einigen Tagen in die öffentliche Diskussion gegebene Verfassungsentwurf sieht eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 44 auf 36 Wochenstunden vor. Nach Aussage des venezolanischen Arbeitsministers José Ramón Rivero wird diese nicht zu Lohneinbußen führen: "Als 1991 der Arbeitstag von 48 auf 44 Stunden verkürzt wurde, ist dabei das Grundgehalt nicht verringert worden, ebenso wie bei der Verkürzung der nächtlichen Arbeitszeit in 1999. Der Entwurf sieht auf keinen Fall vor, das Grundgehalt zu kürzen.

Nach dem Text des Verfassungsentwurfs geht es darum, dass "die Arbeiterinnen und Arbeiter über genügend Zeit zur umfassenden Entwicklung ihrer Person verfügen". Deshalb sind die Arbeitgeber auch dazu angehalten, "Maßnahmen zur besseren Ausnutzung der Freizeit zugunsten der Bildung, umfassender Ausbildung, menschlicher, physischer, geistiger, moralischer, kultureller und technischer Entwicklung der Arbeiterinnen und Arbeiter ergreifen und organisieren". Andererseits betont Rivero, dass damit auch die Zahl der Arbeitsplätze im Land steigen wird, im Falle von Fabriken mit Schichtarbeit rund um die Uhr um bis zu 25%.

Abweichend vom aktuellen Text des Entwurfs, der eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 6 Stunden in 6 Tagen zwingend vorsieht, sieht Rivero die Organisation der Arbeitszeit in der Verantwortung der Unternehmer und der Arbeiterschaft: "Sobald die Reform angenommen ist, sind die Gewerkschaften an der Reihe, entsprechende Abkommen zu schließen." Sie könnten sich dann beispielsweise entscheiden, ob sie die 36 Stunden gleichmäßig auf die Woche verteilen oder die Arbeit lieber am Anfang des Monats konzentrieren wollen, um am Ende einige Tage Freizeit am Stück zu bekommen. Oder sie könnten sich entscheiden, nur noch von Montag bis Freitag anstatt Samstag zu arbeiten.


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