Venezuela

Korrupte bleiben unwählbar

Oberster Gerichtshof Venezuelas bestätigt Aberkennung des passiven Wahlrechts wegen strafrechtlicher Vergehen hunderter Bürger

Caracas. Im Streit um die Aberkennung des Wahlrechts für hunderte Bürger hat der Oberste Gerichtshof Venezuelas die Position der Regierung gestärkt. In dem am Dienstag (05.08.2008) veröffentlichten Urteil bezeichneten die Richter es als "verfassungsgemäß", venezolanischen Bürgerinnen und Bürgern wegen definierter strafrechtlicher Vergehen das passive Wahlrecht abzuerkennen. Dieser Schritt ist demnach auch dann rechtens, wenn der Entscheidung keine Gerichtsverhandlung vorausgegangen ist.

Das höchstinstanzlich Urteil von Dienstag bezieht sich auf einen Einzelfall, hat nach Einschätzung des spanischen Dienstes der Nachrichtenagentur AFP aber Präzedenzwirkung. Unterlegen ist mit ihrer Klage die venezolanische Staatsbürgerin Ziomara Lucena. Sie kann sich bei den bevorstehenden Regionalwahlen am 23. November demnach nicht für einen politischen Posten aufstellen lassen.

Grund für die Aberkennung des passiven Wahlrechts sind in erster Linie gerichtlich geahndete steuerrechtliche Vergehen, Korruption oder der Mißbrauch öffentlicher Gelder. Der Leiter der Staatlichen Rechnungsprüfung (Contralor General), Clodosbaldo Russián, hatte wegen dieser Vergehen 386 Bürgerinnen und Bürger gerügt. Später wurde die Liste auf 272 Namen reduziert. Weil die meisten von ihnen oppositionellen Gruppen angehören, protestierten die Regierungsgegner wegen der "politischen Entscheidung" der Regierung, sie von der Wahl Ende November auszuschließen.

Das Urteil von Dienstag entkräftet dieses Argument in doppeltem Sinne. Zum einen bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass die Aberkennung des passiven Wahlrechts auf Basis bestehender Reglements rechtens ist. Zum anderen handelt es sich bei der Klägerin ausgerechnet nicht um eine Oppositionspolitikerin: Lucena stammt aus dem Regierungslager.