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Venezuela: Sondersteuer auf Ölgewinne

Zusatzabgabe auf übermäßige Erdölprofite soll in Sozialfonds und nationalisierte Unternehmen fließen

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Venezuela: Sondersteuer auf Ölgewinne
Keine Geldpumpe mehr: Förderanlage in Venezuela

Caracas. Das venezolanische Parlament hat am Dienstag (15. April) eine Sondersteuer für "überzogene Gewinne" durch Erdölexporte beschlossen. Die durch den hohen Weltmarktpreis von Privatkonzernen eingestrichenen Zusatzprofite sollen demnach in Sozialprogramme fließen, unter anderem in die neu gestartete "Misión 13 de Abril".

Der Vorschlag für eine Sondersteuer auf Zusatzgewinne kam von Spitzenpolitikern des Regierungslagers, darunter Energieminister Rafael Ramírez und Präsident Hugo Chávez. Zahlen müssen die Firmen erst ab dem Stichtag 1. Mai. Die Zahlungspflicht tritt in Kraft, sobald der Ölpreis über 70 US-Dollar steigt. Steuerpflichtig ist der Export von Erdöl und Erdölprodukten.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes fließen die zusätzlichen Einnahmen in den venezolanischen Entwicklungsfonds "Fondo de Desarrollo Nacional" (Fonden). Bei der Vorstellung des neuen Sozialprogramms "13 de Abril" forderte Präsident Chávez, dass die Hälfte der Sondersteuer in dieses Vorhaben fließt. Das Programm hat als Ziel, die regionale Entwicklung zu fördern und zur Verbesserung des Lebensniveaus besonders von den ärmsten Venezolanern beizutragen. Die Bevölkerung soll dabei über die existierenden Strukturen direkter Demokratie große Mitspracherechte über die Verwendung des Geldes bekommen.

Der Rest der Einnahmen aus der Steuer solle in den Ausbau von Infrastruktur und Produktion gehen. Bevorzugt werden dabei die jüngst nationalisierten Unternehmen wie der Stahlerzeuger Sidor und mehrere vormals private Zementfabriken. Das entspricht der Definition des Fonden, dessen Gelder für die Entwicklung von Infrastruktur, Produktion und lokalen Selbstverwaltungsstrukturen (Poder Comunal) vorgesehen sind.

Der chavistische Abgeordnete Ángel Rodríguez, Präsident des Parlamentsausschusses für Energie und Bergwerke, begründete die neue Profitsteuer gegenüber der nationalen Presse mit den stark angestiegenen Weltmarktpreisen für Erdöl. Diese würden "überzogene Profite" erlauben, "die jenseits jeder vernünftigen Größenordnungen sind" und die Leistungen der Ölfirmen bei weitem überschreiten. Die Profitsteuer sei aber nicht so angelegt, dass sie Profite von Privatfirmen grundsätzlich verhindere.

Das "Gesetz über Sonderabgaben bei außerordentlichen Preise des Weltmarkts für Erdöl und Erdgas" (Ley sobre Precios Extraordinarios del Mercado Internacional de Hidrocarburos) sieht eine Zwei-Stufen-Regelung vor: Bei Preisen über 70 US-Dollar muss der Exporteur auf das zusätzliche Einkommen 50 Prozent Steuern bezahlen. Bei Preisen oberhalb von 100 USD muss ein Unternehmen auf den Differenzbetrag 60 Prozent Steuer an den Staat abführen. Um Manipulationsvorwürfe vorab zu entkräften, definiert das Gesetz den Preis für Nordseeöl des Typs Brent als Maßstab. Zurzeit kostet ein Barrel Brent über 111 US-Dollar.

Abzugsfähig von der Steuer sind Zahlungen, die die Unternehmen direkt in Fonden einzahlen. Für Diskussionen in der Nationalversammlung sorgte die Frage, inwieweit die Exporteure künftig die Sondersteuer mit der Einkommensteuer verrechnen dürfen.


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