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Uruguay verbietet Verkauf von Ackerland an andere Staaten

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Viehzucht hat den größten Anteil an Uruguays Landwirtschaft
Viehzucht hat den größten Anteil an Uruguays Landwirtschaft

Montevideo. Uruguay hat ein Gesetz verabschiedet, das den Verkauf von Landtiteln an andere Staaten verbietet.

Im Detail untersagt das Gesetzt, das vergangenen Donnerstag vom Parlament beschlossen und von Präsident José Mujica unterzeichnet wurde, die Veräußerung von landwirtschaftlich nutzbarem Boden an Unternehmen mit direkter oder indirekter Beteiligung ausländischer Staaten. Damit wird jedoch nicht der Landverkauf an ausländische Personen oder Firmen ohne staatliche Beteiligung unterbunden. Im Fall von Aktiengesellschaften müssen Namensaktien vorhanden sein, so dass die Identität der Käufer überprüfbar ist.

In einem Kommuniqué der Regierung heißt es, das Gesetz sei mit der Absicht geschaffen worden, die "uneingeschränkte Souveränität Uruguays im Hinblick auf die nationalen natürlichen Ressourcen, insbesondere Grund und Boden, zu schützen."

Der Minister für Viehzucht und Landwirtschaft, Enzo Benech, erläuterte, dass es in dem Gesetz eine Klausel für den Fall gibt, dass die Regierung Uruguays doch einen ausländischen Staat in nationales Ackerland investieren lassen möchte. Es müsse dann eine formale Anfrage gestellt werden, die im Einzelfall entschieden wird.

Eine Woche vor der Verabschiedung des Regelwerkes hatte sich der Präsidentschaftskandidat der konservativen Nationalen Partei, Luis Lacalle Pou, bei  einer Veranstaltung vor Agrarunternehmern für den Verkauf von Landtiteln an andere Staaten ausgesprochen. "Derjenige, der kommt und Land kauft und sich an die Regeln hält, treibt unsere Wirtschaft voran", so Lacalle Pou.