Konflikt um indigene Landrechte in Argentinien

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Indigene in der Provinz Chaco demonstrieren für ihre Landrechte
Indigene in der Provinz Chaco demonstrieren für ihre Landrechte

Buenos Aires. Der Gouverneur der Region Chaco in Argentinien, Jorge Capitanich, hat nach langen Verhandlungen zwischen Provinzregierung und Indigenenvertretern geplante Landzuteilungen widerrufen. Dies stellle eine gravierende Verletzung ihrer Menschenrechte dar, so die Vertretung der Indigenen in Chaco (Mowitob).

Im Vorfeld hatte sich der Gouverneur noch für die Sicherung der Rechte der landlosen indigenen Bauern und für Verhandlungen zur Überschreibung der Landtitel an sie ausgesprochen. Vertreten werden die Bauern durch Mowitob. Sie hatten zu Beginn an den Verhandlungen teilgenommen, wurden jedoch schon im vergangenen Jahr ausgeschlossen. Kurz darauf hatten Tageszeitungen verlauten lassen, dass ihnen das Recht auf die Ländereien durch die Provinzregierung wieder abgesprochen wurde. Mindestens vierzig Prozent des besagten Reservates sind seitdem kreolischen Familien zugesprochen worden.

Die Übergabe von Landtiteln an die indigenen Gemeinden ist in der Verfassung des Chaco und in einem von der Regierung erlassenen Dekret vorgesehen. Mowitob beruft sich in ihren Forderungen auch auf die argentinische Nationalverfassung, die besagt, dass die Garantie und Sicherung des Besitzes von ursprünglich indigenen Ländereien den autochthonen Gemeinden gewährt sein muss. Diese Ländereien sind demnach unteilbar und auch nicht übertragbar oder pfändbar.

Schon seit 1994 sieht die Regierung vor, den indigenen Gruppen offiziell Ländereien zu übertragen. Bisher war dies jedoch nur für eine geringe Zahl von Reservaten geschehen. Gegenstand des Konflikts sind circa 300.000 Hektar Land.

Einen anderen Umgang mit den Rechten der Indigenen legt die Provinz Neuquén im Süden Argentiniens an den Tag. Hier ist vor kurzem das erste Mal ein indigenes Schiedsgericht tätig geworden. Zwischen Mitgliedern einer Mapuche-Gemeinde war es zu einem Konflikt aufgrund eines Ochsenraubes gekommen. "Nach der Anerkennung dessen, dass sowohl die Opfer, als auch die vermutlichen Verursacher Teil der Gemeinschaft sind, darüber hinaus, dass das  mutmaßliche Delikt auf Mapucheterritorium begangen wurde, verfügen wir, dass der Konflikt nicht durch die ordentliche Justiz untersucht wird. Wir überlassen ihn der indigenen Justiz", hatte der Chef des Vierten Bezirks von Neuquén, Fernando Rubio, bekannt gegeben.

Damit beruft sich die Justiz auf die Erklärung von Pulmarí. Diese ist 2014 von der argentinischen Staatsanwaltschaft, der interstaatlichen Kooperation pulmarí und mehreren Mapuche-Gemeinschaften unterschrieben worden. Hiernach sollen Schiedsfälle von der regulären Justiz an spezielle Indigenen-Tribunale verwiesen werden, die über den Fall nach ihren traditionellen Regeln und Bräuchen entscheiden. Die Entscheidungen müssen schriftlich festgehalten und an die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung übergeben werden. So soll sichergestellt werden, dass es nicht zur Verletzung von Verfassungsrecht oder Menschenrechten kommt.