Mexiko-Stadt. Eine Reihe mexikanischer sozialer Organisationen fordert mehr Unterstützung für die Opfer interner erzwungener Abwanderung. Sie äußerten damit ihr Missfallen über die geplanten Reformen am Opfergesetz (LGV).
Bei einem Gespräch mit der Präsidentin der Menschenrechtskommission des Senats, Angélica de la Peña, bestanden Vertreter einiger Gruppen auf eine umfangreiche Anerkennung der Rechte interner Vertriebener. In einer vorgelegten Liste mit neun Punkten schlugen sie eine Ausweitung mehrerer Gesetzesartikel vor, um deren Schutz zu verbessern.
Die Gründe für erzwungene Abwanderung in Mexiko reichen von der Bedrohung durch das organisierte Verbrechen über Naturkatastopen bis hin zu Menschenrechtsverletzungen. Den tausenden Opfern solle Unterstützung zukommen, so Brenda Pérez Vázquez, Vertreterin der mexikanischen Kommission zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte. Dazu müsse im Gesetz klarer definiert werden, was mit "interner gewaltsamer Vertreibung" gemeint sei. Zudem sei eine Registrierung der Vertriebenen dringend von Nöten um gezielter helfen zu können.
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Ein besserer Rechtschutz würde den Opfern Zugang zu Betreuung und Hilfeleistungen gewähren. Zudem wären sie vor willkürlichen Enteignungen, Besetzung oder Zerstörung ihres Eigentums sowie individuellen und kollektiven Besitztümern geschützt. Die Anerkennung als Vertriebene vor dem Gesetz garantiert außerdem die Bewegungsfreiheit und die freie Wahl eines neuen Wohnortes.
Um sich momentan bei der Kommission für die Betreuung von Opfern (CEAV) als Vertriebener erfassen zu lassen, ist eine Klage vor der Generalstaatsanwaltschaft nötig. Dieses Verfahren schließt im Besonderen Menschen aus, die präventiv fliehen, um beispielsweise der Gewalt in ihrem Wohnort zu entkommen.
In Mexiko ist die Gewalt von kriminellen Gruppierungen einer der Hauptgründe für die erzwungene Abwanderung von Menschen. Während die Menschenrechtskommission 1.784 Vertriebene dieser Art identifiziert, sprechen Menschenrechts- und Opferorganisationen von 35.433.