Ecuadors Parlament stärkt Migrantenrechte

Quito. Einstimmig hat die Nationalversammlung in Ecuador ein neues Gesetz zur Freizügigkeit von Menschen verabschiedet. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es, die Rechte und Verpflichtungen der Auswanderer und Einwanderer sowie der Personen im Transit zu regeln, ebenso wie von Ecuadorianer, die in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, von Opfern von Menschenhandel und von jenen Menschen, die internationalen Schutz suchen.

Der Gesetzesbeschluss wurde von den Abgeordneten als historisch bezeichnet. Gemeinsam mit den anwesenden Migranten in den Besucherrängen des Parlaments feierten alle Anwesenden den Beschluss. Laut der Abgeordneten und Präsidentin der Kommission für internationale Angelegenheiten, Maria Augusta Calle, wurde das Gesetz dringend erwartet. Es komme einem erheblichen Teil der Bevölkerung zugute.  

Zu den wichtigsten Änderungen des Gesetzes zählt die Anerkennung von ins Land überführten Fahrzeugen und Motorrädern als Privateigentum, gleiches gilt für Haushaltswaren der Zurückkehrenden. Das neue Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Einwanderer mit ihren Automobilen ins Land einreisen dürfen, sofern das Fahrzeugmodell in den letzten vier Jahren gefertigt wurde und der Preis nicht 60 vereinigte Basislöhne übersteigt (im Fall eines Motorrads 21 Basislöhne).

Zudem beinhaltet das Gesetz, dass Ausländer, die ins Land einreisen, dazu verpflichtet sind, eine Krankenversicherung für den Zeitraum ihres Aufenthalts abzuschließen. Diejenigen, die in eine Sozialversicherung eintreten, müssen dies auf Basis ihres Realeinkommens tun. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die sich im Grenzgebiet bewegen.

Weitere Vorteile bietet das Gesetz rückkehrenden Ecuadorianern. Sie haben die Möglichkeit, berufliche Laufbahn und Berufsbildung aus dem Ausland anerkennen zu lassen. Zudem erhalten sie das Recht auf Wiedereingliederung ins Bildungssystem auf allen Niveaus und den Zugang zum öffentlichen Finanzsystem (ohne Banken ihre Bonitätsgeschichte vorlegen zu müssen). Sie werden zudem bei der Kreditvergabe für Unternehmertum bevorzugt und haben die Möglichkeit, ihre Haushaltswaren ohne zusätzlich anfallende Abgaben einzuführen.

Im Ausland lebenden Ecuadorianern wird unter anderem das Recht auf politische Partizipation zugesprochen, sie erhalten Zugang zu Stipendien und zur Fernbildung. Zu den Rechten von im Ausland lebenden Staatsbürgern gehören laut neuem Regelwerk zudem der konsularische Schutz, der Zugang zur Justiz und der Anspruch auf öffentliche Dienstleistungen, etwa beim Einwohnermeldeamt.

In Ecuador lebende ausländische Bürger können zwei Arten von Aufenthaltstiteln erhalten: temporär oder dauerhaft. Die Formalitäten für den Erhalt diverser Visa werden im Zuge des neuen Gesetzen vereinfacht, zudem verdoppelt sich die genehmigte Aufenthaltszeit von 90 auf 180 Tage. Aus Südamerika stammende Personen benötigen kein Visum, um nach Ecuador einzureisen, ein Personalausweis reicht aus. 

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