Skepsis gegenüber neuem Gesetz gegen Menschenhandel in Mexiko

Mexiko-Stadt. Nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen in Mexiko haben sich skeptisch gegenüber einem im Abgeordnetenhaus debattierten Gesetz gegen Menschenhandel geäußert.

Das "Allgemeine Gesetz zur Verhinderung, Sanktionierung und Bekämpfung des Menschenhandels" sei ein “leeres Versprechen” und werde kaum praktische Anwendung zu finden, hieß es seitens der Menschenrechtsorganisationen. Sie verweisen darauf, dass bereits in der Vergangenheit ähnliche Rechtsnormen gegen die beschriebenen Straftaten aus Mangel an finanziellen Mitteln und politischem Willen nicht umgesetzt wurden.

In Mexiko gibt es bereits seit dem Jahr 2007 ein Gesetz zur Verhinderung und Sanktionierung des Menschenhandels. Seit dem Jahr 2008 wurden 18 bundesstaatliche Gesetze verabschiedet, zudem wird dieses Verbrechen in 14 lokalen Strafgesetzbüchern genauer bestimmt. Dennoch gibt es bis heute nur vier Verurteilte nach Bundesrecht und neun nach dem Regionalrecht von Mexiko-Stadt.

Emilio Muñoz, Vorsitzender des Zentrums Fray Julián Garcés für Menschenrechte und lokale Entwicklung, sagte gegenüber dem Nachrichtendienst Cimacnoticias, dass diese Gesetze so selten angewendet würden, weil ihnen der erforderliche Etat fehle. Außerdem mangele es an Definitionsklarheit hinsichtlich der Befugnisse der dafür zuständigen Einrichtungen.

Nach Worten von Muñoz mangelt es zudem an politischem Willen. Ein weiteres Hindernis sei, dass das Gesetz zur Verhinderung und Sanktionierung des Menschenhandels, das vor fünf Jahren im Öffentlichen Bundesgesetzbuch veröffentlicht wurde, erst Anwendung finden soll, wenn internationale Organisationen dies forderten.