Bogotá. Nach einer Inspektion des Arbeitsministeriums im Werk des Unternehmens Alpina in der kolumbianischen Gemeinde Sopó im Departamento Cundinamarca ist die sofortige und vorläufige Schließung von vier Bereichen der Anlage angeordnet worden. Die Kontrolle dauerte fast 24 Stunden. Nach Angaben des Ministeriums wurden schwerwiegende Mängel festgestellt, die als Hochrisiko für die Beschäftigten gelten - darunter Defekte an Tanks mit Natronlauge und Salpetersäure, Lecks in Dampfkesseln sowie Bereiche mit gefährlich hohen Temperaturen.
Nach Darstellung des Ministeriums stellen diese Bedingungen eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten dar. Deshalb wurde die vorsorgliche und vorläufige Stilllegung der betroffenen Bereiche verfügt, während die Untersuchungen weiterlaufen.
Verschärft wurde die Situation, nachdem das Arbeitsministerium erklärte, Führungskräfte des Unternehmens Alpina hätten versucht, die vorgeschriebene Inspektion zu behindern. Arbeitsminister Antonio Sanguino reagierte darauf über sein Konto auf X: "Kein Unternehmen kann sich unserer Zuständigkeit entziehen, andernfalls werden wir mit aller Strenge Sanktionen verhängen. Inspektion, Überwachung und Kontrolle sind eine Pflicht des Ministeriums der Beschäftigten, keine Kapriole."
Die Spezialeinheit für Ermittlungen des Arbeitsministeriums bezeichnete die Schließungsanordnung als eine "dringende, notwendige und verhältnismäßige Maßnahme angesichts der angezeigten und im Rahmen des Besuchs bekannten Vorfälle". Die Vizeministerin für Arbeitsbeziehungen und Inspektion, Sandra Muñuz, erklärte, die betroffenen Bereiche blieben geschlossen, bis ihr ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet und der Schutz der Arbeitnehmerrechte sichergestellt sei. Neben den technischen Risiken verhängte das Ministerium zudem eine präventive Maßnahme wegen mutmaßlicher gewerkschaftsfeindlicher Handlungen.
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Alpina veröffentlichte seinerseits eine Stellungnahme mit Details zu der Inspektion, die am 23. Februar stattfand. Nach Angaben des Unternehmens erhielten sechs Beamte des Arbeitsministeriums Zugang zum Werk. Man habe ihnen "ohne Einschränkungen Zutritt gewährt, und sie hätten ihren Rundgang mit voller Unterstützung von Alpina durchgeführt". Das Unternehmen erklärte außerdem, zu Beginn der Kontrolle habe man Bedenken hinsichtlich der Teilnahme von zwei Beobachtern geäußert, die nicht dem Arbeitsministerium angehörten und möglicherweise Interessenkonflikte hätten.
Alpina betonte, die Vereinigungsfreiheit zu respektieren, und erklärte, das Unternehmen unterhalte "ständig formelle Kanäle für den Dialog mit Beschäftigten und Gewerkschaften". Zudem kündigte die Firma die Einrichtung eines runden Tisches an, an dem Arbeitnehmer, das Arbeitsministerium und die Unternehmensleitung teilnehmen sollen.
Hintergrund des Konflikts sind arbeitsrechtliche Vorwürfe, die bislang nicht öffentlich im Detail dargestellt wurden. In Kolumbien sind Arbeitsinspektionen nicht optional; sie gehören zur verfassungsmäßigen Kontrollfunktion über die Einhaltung der Arbeitsgesetze und den Schutz der Arbeitnehmerrechte. Aus juristischer Sicht kann die Behinderung von Inspektionen des Arbeitsministeriums als Behinderung der Arbeitsaufsicht gewertet werden. Das kolumbianische Arbeitsgesetzbuch sieht für solche Fälle Geldstrafen von bis zu 5.000 monatlichen Mindestlöhnen vor.
Alpina ist ein multinationales kolumbianisches Unternehmen, das Milchprodukte herstellt. Es ist in Kolumbien, Ecuador, Venezuela und den USA tätig und vertreibt seine Produkte auch in Mittelamerika.


