Argentiniens Gericht stoppt 83 Artikel von Mileis Arbeitsreform

Gericht betont verfassungsrechtlichen Schutz von Arbeiterrechten. Zustimmung von Gewerkschaften, Kritik von regierungsnahen Stimmen. Ministerien wollen Gesetz verteidigen

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Auch die Gewerkschaft der Staatsangestellten ATE begrüßt die Klage gegen die Arbeitsmarktreform
Auch die Gewerkschaft der Staatsangestellten ATE begrüßt die Klage gegen die Arbeitsmarktreform

Buenos Aires. Nach einer Klage des peronistisch orientierten Gewerkschaftsbundes CGT (Confederación General de Trabajadores) hat das Nationale Arbeitsgericht einen Großteil der im März vom Kongress beschlossenen Arbeitsmarktreform mit einer einstweiligen Verfügung außer Kraft gesetzt. Die Aussetzung von insgesamt 83 Artikeln wurde damit begründet, dass diese die verfassungsmäßigen Rechte der Arbeitnehmer potenziell beeinträchtigten.

Betroffen sind unter anderem solche Artikel, die den Grundsatz von unverzichtbaren Rechten aufheben, die Arbeitszeiten flexibler gestalten, ungerechtfertigte Entlassungen mittels eines neuen Arbeitshilfefonds vereinfachen oder die Vereinigungsfreiheit durch die Regulierung von Versammlungen und Streiks beschränken.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Raúl Ojeda betonte, dass Arbeitnehmerrechte einen vorrangigen verfassungsrechtlichen Schutz genießen und dass eventuelle Einschränkungen durch konkrete Verbesserungen ausgeglichen werden müssen. Dies sei bei dem neuen Arbeitsmarktgesetz nicht der Fall.

Die Verfügung bleibt bis zur definitiven Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Kraft. Der Richter betonte die Notwendigkeit, irreversible Rechtsfolgen zu vermeiden, und forderte die Regierung auf, ihre Argumente zur Verteidigung des Gesetzes vorzulegen.

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Unmittelbar darauf kündigte Argentiniens Regierung an, Berufung gegen die einstweilige Verfügung einzulegen. Das zuständige, von Sandra Petovello geleitete Ministerium für "Humankapital", bekräftigte, dass "alle notwendigen Rechtsmittel ausgeschöpft" würden, um die "vollständige Umsetzung des Arbeitsmodernisierungsgesetzes 27.802" zu gewährleisten.

Das Ministerium zeigte sich entschlossen zur Verteidigung des Gesetzes, das ein "Ausdruck des gesetzgeberischen Willens und des Mandats der aktuellen Regierung" sei. Es sei von einer Mehrheit des Nationalkongresses verabschiedet und als "Instrument zur Schaffung formeller Beschäftigung, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konzipiert" worden. Man werde "die Versuche derjenigen zurückweisen, die notwendige Reformen behindern wollen".

Das schon lange anhaltende Kräftemessen um Mileis Arbeitsmarktreformen (amerika21 berichtete hier und hier) geht damit in eine neue juristische Runde. Während Gewerkschaften und Opposition die einstweilige Aussetzung feierten, stellten regierungsnahe Stimmen die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts in Frage.

"Die Klage der CGT richtet sich gegen die argentinische Regierung, nicht gegen private Unternehmen. Daher ist das Verwaltungsgericht zuständig", erklärte der Arbeitsrechtler Julián de Diego, Mitverfasser des Gesetzestextes. Der Richter im zuständigen Arbeitsgericht Nr. 63 habe sein Eingreifen mit dem arbeitsrechtlichen Inhalt der Klage begründet. Die Klage richte sich aber gegen den Staat, der für den Erlass von Gesetzen verantwortlich sei.