Venezolanisches Gericht entkriminalisiert Bettelei

Caracas. Der Oberste Gerichtshof Venezuelas (TSJ) hat am Freitag drei Paragraphen des Strafgesetzbuches vorübergehend für ungültig erklärt, die das Betteln unter Strafe gestellt hatten. Die Kammer für Verfassungsklagen gab damit einer Nichtigkeitsklage der Ombudsfrau für Menschenrechte, Gabriela Ramírez, statt. Diese hatte im Januar die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Artikel 502, 503 und 538 des Strafgesetzbuches gefordert, weil er Hilfsbedürftige kriminalisiere. Bisher konnten bettelnde Menschen mit bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug bestraft werden.

Zwar würden aktuell in Venezuela Bettler nicht verhaftet, so Ramírez. Es gelte aber, diese Möglichkeit aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Dieses bedürfe einer grundlegenden Reform, erklärte die Ombudsfrau gegenüber der Tageszeitung El Universal. "Wir haben ein archaisches Strafgesetzbuch, das seinen Ursprung in dem 1897 verabschiedeten hat", so Ramírez. "Es ist notwendig, dass das Parlament ein anderes, an die Gegenwart angepasstes Gesetz verabschiedet."