Guatemala / Politik

Guatemala: Gericht erlaubt Kandidatur von Sandra Torres

Guatemala-Stadt. Nach einer Gerichtsentscheidung am Donnerstag darf die Ex-Ehefrau des guatemaltekischen Präsident Álvaro Colóm, Sandra Torres, für die Präsidentschaftswahlen im September dieses Jahres kandidieren. Bisher hatte das oberste Wahlgericht (TSE) die Kandidatur mit der Begründung des Verfassungsbetrugs abgelehnt. Die Verfassung Guatemalas verbietet die Kandidatur von Familienmitgliedern des aktuellen Staatsoberhauptes. Torres hatte sich jedoch vor wenigen Monaten von ihrem Mann scheiden lassen. Das Oberste Wahlgericht bewertete dies als Verfassungsbetrug und hatte in der Folge drei Anträge ihrer Kandidatur abgelehnt. Torres hatte dagegen Berufung eingelegt und gegen die Einschränkung ihrer politischen Rechte geklagt. Nach der Entscheidung des Berufungsgericht zu Gunsten Torres kann nun wiederum Berufung eingelegt werden um eine endgültige Entscheidung vor dem Verfassungsgericht (CC) zu erreichen.

Sollte Torres zur Wahl am 11. September 2011 zugelassen werden, gilt sie als Kandidatin der aktuellen Regierungspartei Nationale Einheit der Hoffnung (UNE) als Favoritin auf die Präsidentschaft. Das TSE hatte neben der Kandidatur Torres' auch den Bewerber Harold Caballeros abgelehnt. Caballeros gilt als Führer der evangelikalen Kirchenbewegung Shaddai, die in Guatemala rund 12.000 Mitglieder zählt. Kirchlichen Autoritäten ist in Guatemala ebenso per Verfassung eine Präsidentschaftskandidatur untersagt. Caballeros will für die rechtspopulistische Partei "Vision mit Werten" (VIVA) antreten.