Kolumbien: Urteilsspruch wegen illegaler Hinrichtungen

Bucaramanga, Kolumbien. Acht kolumbianische Militärangehörige sind am vergangenen Freitag zu Haftstrafen zwischen 28 und 55 Jahren verurteilt worden. Das Gericht urteilte über die Morde an den beiden Landarbeitern Andrés Pesca und Eduardo Garzón im März 2008. Die Militärs präsentierten ihre beiden Opfer damals als im Kampf getötete Guerilleros und berichteten von Kämpfen gegen die Gruppierung ELN, die angeblich versucht haben soll, die Kontrolle über die Region zu gewinnen.

Die Entscheidung eines Gerichtes in der Stadt Bucaramanga, rund 400 Kilometer nordöstlich von Bogotá, lautet auf schweren Mord in zwei Fällen und Fälschung offizieller Dokumente. Aufgrund der ungerechtfertigten Aneignung von Geldmitteln für die angebliche Bezahlung von Informanten wurden die Verantwortlichen zudem wegen Unterschlagung verurteilt. In der Urteilsbegründung wird auch geschildert, mit welchem Aufwand die Verurteilten versuchten, nie stattgefundene Kämpfe mit Rebellen zu belegen, um ihre Verbrechen zu verschleiern.

Das Urteil von Bucaramanga ist die erste Gerichtsentscheidung in einem weitreichenderen Fall von 17 Opfern und es soll die Aufklärung von mehr als zweitausend ähnlichen Morden, die im Land als "falsos positivos" bekannt sind, ermöglichen. Die Verurteilten werden ihre Haft in einer Einrichtung innerhalb einer Militärkaserne antreten.

Etwa 50 Angehörige demonstrierten unterdessen vor dem Gerichtsgebäude und verlangten die Beschleunigung der Untersuchung weiterer Fälle. Die Mutter eines der ermordeten Landarbeiter begrüßte den Urteilsspruch, forderte aber, dass die Verurteilten ihre Haft nicht in einer Militäreinrichtung, sondern in normalen Gefängnissen verbüßen sollten.