Argentinien: Gemeinsam gegen die Straflosigkeit

Argentinische und europäische Menschenrechtsorganisationen verklagen Nahrungsmittelproduzenten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

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Demonstration gegen die Straflosigkeit in Argentinien
Demonstration gegen die Straflosigkeit in Argentinien

Buenos Aires. Das zweite argentinische Bundesgericht im nördlichen Bundesstaat Jujuy hat am Dienstag mehrere Verfahren wegen Menschenrechtsverstößen gegen den Nahrungsmittelproduzenten Ledesma S.A.A.I. eröffnet. Dem Konzern wird unter anderem vorgeworfen Entführungen, Mord und Folter an der eigenen Belegschaft während der Militärdiktator 1976-1983 geduldet und unterstützt zu haben.

Unterstützung erhielten die Klagenden durch die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Für sie übergab Generalsekretärs Wolfgang Kaleck den örtlichen Behörden ein juristisches Gutachten, das die Kläger unterstützt. Die argentinische Menschenrechtsorganisation HIJOS (Töchter und Söhne für Identität und Gerechtigkeit gegen das Vergessen und Schweigen) trat als Klägerin auf.

Ledesma, und insbesondere den damaligen leitenden Angestellten des Unternehmens Alberto Lemos und Mario Paz, wird  vorgeworfen, das Militär logistisch und mit Informationen über Mitarbeiter, die dem "neuen Regime gefährlich werden könnten", unterstützt zu haben. Zudem sei der argentinische Konzern an Stromausfällen in der Nacht vom 20. auf den 21. Juli 1976 mitverantwortlich gewesen. In der "Noche del Apagón” (Nacht des Stromausfalls) wurden etwa 400 Personen von den Militärs in Internierungslager verschleppt.

Hugo Condari, damaliger Betriebsratsvorsitzender und ehemaliger politischer Gefangener sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Télam: "Vor und während der Militärdiktatur wurden die Menschenrechte der Arbeiter von Ledesma systematisch verletzt". Die Gründe seien wirtschaftlicher Natur gewesen, so Condari, der die Repression als "Teil des Kampfes gegen die Arbeitervertretung" sieht.

Condari wurde am 13. April 1976 zum dritten Mal festgenommen und mehrere Tage eingesperrt, bevor er in einem der Geheimgefängnisse gefoltert wurde. Er kam erst im September 1977 frei.

Neben dem ehemaligen Gewerkschafter gehört zu den Klägerinnen und Klägern Susana Pagliero. Sie wurde im Dezember 1976 festgenommen, als sie sich bei der Polizei nach ihrem Ehemann Ernesto Patrignani erkundigte, der bereits zwei Jahre zuvor den willkürlichen Festnahmen zum Opfer fiel. Patrignani wiederum arbeitete zuvor als juristischer Sachverständiger für das Arbeitergremium.

Das ECCHR vertritt in seinem Gutachten die Ansicht, dass es sich hier um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, die laut internationalem Recht strafrechtlich verfolgt werden müssten.