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Präsident Uruguays legt Mediengesetz vor

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José Mujica, Präsident Uruguays
José Mujica, Präsident Uruguays

Montevideo. Der Präsident von Uruguay, José Mujica, hat die audiovisuellen Medien zu einem Sektor des öffentlichen Interesses erklärt. Dafür brachte er vergangenen Dienstag ein "Gesetz über die Dienstleistungen der audiovisuellen Kommunikation" in der Abgeordnetenkammer des Landes ein. Der Gesetzentwurf wird erhebliche Auswirkungen auf den bisher kaum regulierten Medienmarkt des Landes haben. Seit dem Ende der Diktatur teilen sich die drei Familienunternehmen Romay Salvo, Fontaina-De Feo und Scheck den gesamten uruguayischen Medienmarkt zu etwa gleichen Anteilen bei Presse, Radio und Fernsehen.

Mujica bezeichnete es in der Begründung als Pflicht des Staates, den Zugang zu den Medien für alle sicherzustellen. Das vorgeschlagene Gesetz soll "zur Freiheit der Information sowie zur sozialen Einbeziehung ohne Diskriminierung beitragen und die kulturelle Vielfalt, die Bildung und Erholung fördern". Entsprechende Normen sollten unter den Betreibern ein "System ausgeglichener und gerechter Zuständigkeiten" ermöglichen.

Bei der Vorstellung des Gesetzeswerkes betonte der Präsident, dass die Monopole und Machtgruppen, welche die audiovisuellen Kommunikationsmedien in Privatbesitz führen und kontrollieren, "gegen die Demokratie konspirieren und die Pluralität und Unterschiedlichkeit einschränken, die erst die volle Ausübung des Rechts der Menschen auf Information sicherstellen".

Deshalb geht es nach Meinung des Präsidenten darum, "passende Instrumente, die der Bildung von Monopolen oder Machtgruppen entgegenwirken oder sie begrenzen, und ebenso Mechanismen zur deren Kontrolle zu schaffen." Dabei sehe das Gesetz vor, den Prozess der Vergabe von Sendelizenzen und Konzessionen vollständig transparent zu halten. 

Das umfangreiche – dreizehn Kapitel und 183 Artikel umfassende – Gesetzespaket sieht unter anderem vor, eine Aufsichtsbehörde für den Medienbereich zu schaffen, eine Quote für inländische audiovisuelle Produktionen festzulegen. Außerdem sollen Mechanismen einer ethischen Selbstkontrolle eingeführt werden. Darüber hinaus sollen die Rechte von Journalisten an ihren Arbeiten gestärkt werden, die weder im Bild, im Ton noch im Inhalt ohne ihre Zustimmung verändert werden dürfen.

Die Gesetzesinitiative hat nun eine erste Debatte durch die Abgeordnetenkammer zu bestehen und wird anschliessend im Senat dikutiert. Das aktuell gültige Mediengesetz des Landes war erst im Jahr 2007 verabschiedet worden. Zwar erkannte es erstmals die Interessen der kommunitären Radios bei der Frequenzvergabe an, es sind aber keine weitergehenden Regulierungsmechanismen für den Medienmarkt enthalten.