Kolumbiens Regierung will erneut Stärkung der Militärjustiz

juan-carlos-pinzon.jpg

Verteidigungsminister Pinzón, ein entschiedener Gegner von Prozessen gegen Militärmitglieder durch die Ziviljustiz
Verteidigungsminister Pinzón, ein entschiedener Gegner von Prozessen gegen Militärmitglieder durch die Ziviljustiz

Bogotá. Kolumbiens Verteidigungsminister Juan Carlos Pinzón hat einen neuen Anlauf zur Schaffung einer Sonderjustiz für Militärs gestartet. Am vergangenen Dienstag legte er dem Senat eine Gesetzesinitiative zur Erweiterung der Militärgerichtsbarkeit zur Beratung vor. Dies berichtet die kubanische Nachrichtenagentur Prensa Latina.

Nach Angaben der Zeitung El Espectador geht es dem Verteidigungsminister darum, noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode eine Entscheidung des Parlaments herbeizuführen.

Das Verfassungsgericht Kolumbiens hat in der vergangenen Woche eine ähnliche Initiative zurückgewiesen. Mit fünf Ja- und vier Nein-Stimmen erklärte das Gericht die Gesetzesreform zur Ausweitung der Militärgerichtsbarkeit für verfassungswidrig, die vom Kongress im vergangenen Jahr genehmigt worden war. Begründet wurde dies mit Verfahrensfehlern.

Unterdessen kündigte Präsident Santos am vergangenen Mittwoch an, seine Regierung werde beim Verfassungsgericht Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Er halte die Reform der Militärjustiz für "strategisch" hinsichtlich der "Notwendigkeit, unsere Soldaten und Polizisten mit klaren Regeln und Rechtssicherheit auszurüsten", sagte Santos.

Die Gesetzesreform war von Anfang an auf scharfe Kritik von Menschenrechtsgruppen und Organisationen zur Verteidigung der Rechte der Opfer gestoßen: Sie ziele darauf ab, Armeeangehörige vor Prozessen wegen Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Einwände kamen ebenfalls von der UNO, dem Interamerikanischen Menschrechtsgerichtshof und dem Internationalen Strafgerichtshof. Letzterer hob die Gefahren von Rechtsvorschriften hervor, die die Zuständigkeit der Militärjustiz auf schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht ausweiten. Dies stehe im Widerspruch zu internationalen Verträgen und Beschlüssen, die die Militärgerichtsbarkeit strikt auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit der inneren Disziplin der staatlichen Sicherheitskräfte beschränkt haben.