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Kuba aktualisiert Bestimmungen für Selbstständige

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Kuba hat die Bestimmungen für Selbstständige aktualisiert
Kuba hat die Bestimmungen für Selbstständige aktualisiert

Havanna. Die kubanische Regierung hat die Anwendungsverordnungen für selbstständige Tätigkeiten auf der Karibikinsel aktualisiert.

So ist laut den neuen Bestimmungen der Handel mit ausländischer Währung oder dem konvertierbaren Peso ohne vorherige Anmeldung nicht mehr strafbar. Das Verbot des Einschaltens von Zwischenhändlern wird ebenso aufgehoben wie die Erbringung von Dienstleistungen für staatliche Stellen ohne vorherige gesetzliche Genehmigung. Erlaubt wird zudem der Großhandel mit Produkten und die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit in einer anderen Provinz als der, wo die Einschreibung erfolgte.

Neue Elemente sind außerdem eine einheitliche Bußgeldhöhe entsprechend der Schwere des Verstoßes und das Verbot bestimmter Tätigkeiten, wenn nachgewiesen wird, dass die Zuwiderhandlung die Gesundheit oder das Leben gefährdet. Dies berichtet die kubanische Tageszeitung Granma. Der Gesetzeserlass sieht auch die Beschlagnahme von Werkzeugen und Rohstoffen vor, wenn diese zur Gesundheitsgefährdung beitragen oder die Produkte illegaler Herkunft sind.

Die im Gesetzblatt veröffentlichten Neuerungen beinhalten zudem eine Reihe weitere Aufzählungen neuer Verstöße im Steuerrecht, wie etwa die Nichteinschreibung in das Steuerregister.