Lebenslängliche Haft für Ex-Polizeichef von Guatemala

Genf. Der ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, ist von einem Genfer Strafgericht zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Der 43-jährige schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger, der von 2004 bis 2007 der Nationalen Zivilpolizei (PNC) in Guatemala vorstand, wurde wegen Mittäterschaft bei sechs Morden und direkter Täterschaft in einem weiteren Fall schuldig gesprochen.

Bei den Mordfällen handelt es sich um die extralegale Hinrichtung von sieben Häftlingen, die nach der Erstürmung der Strafanstalt Pavón durch Sicherheitskräfte am 25. September 2006 erschossen wurden. Sperisen hielt sich als Befehlshaber der Operation am Tatort auf, was durch mehrere Videoaufnahmen und Fotos belegt wurde. Aufgrund der Zeugenaussage eines ehemaligen Insassen des Gefängnisses sah es das Gericht zudem als erwiesen an, dass Sperisen persönlich die Anweisung gab, mehrere Häftlinge zu töten. Einem Gefangenen habe er selbst in den Kopf geschossen. Die Gerichtspräsidentin Isabelle Cuendert bezeichnete Sperisens Tat als "egoistisch", "skrupellos" und "außergewöhnlich niederträchtig".

In einem weiteren Fall, den die Genfer Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht hatte, wurde Sperisen mangels eindeutiger Beweise freigesprochen. Im Jahr 2005 waren drei entflohene Häftlinge in der Haftanstalt "El Infiernito" nach ihrer Wiederergreifung erschossen worden. Staatsanwalt Yves Bertossa hatte gefordert, Sperisen als Hauptverantwortlichen auch dieser außergerichtlichen Hinrichtungen zu verurteilen. Das Gericht folgte diesem Antrag jedoch nicht, da Sperisen, obwohl er die Befehlsgewalt innehatte, bei den Erschießungen nicht anwesend gewesen sei, weshalb ihm eine direkte Beteiligung nicht nachzuweisen sei.

In dem dreiwöchigen, international beachteten Prozess hatten dreizehn Zeugen aus Guatemala, Frankreich, Österreich, Spanien und Zypern vor dem Gericht ausgesagt. Sperisen wird seine Haftstrafe voraussichtlich in der Schweiz verbüßen, da die schweizerische Gesetzgebung eine Auslieferung ihrer Staatsbürger an andere Länder nicht vorsieht.