Prozess zu Massaker in Guatemala wird weitergeführt

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Trauerzug einen Tag nach dem Massaker
Trauerzug einen Tag nach dem Massaker

Guatemala-Stadt. Richterin Patricia Flores wird den Prozess wegen Tötung von Zivilpersonen durch das Militär im Oktober 2012 in Totonicapán weiterhin leiten. Das Hochsicherheitsgericht A in Guatemala-Stadt wies unlängst einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin zurück.

Damit wird ein Prozess fortgesetzt, der das erste Massaker des Militärs in Guatemala nach den Friedensverträgen von 1996 zum Gegenstand hat.

Am 4. Oktober 2012 protestierte die Bevölkerung von 48 Maya-Kiché-Gemeinden des Departements Totonicapán gegen eine geplante Verfassungsänderung, die verlängerte Ausbildungsdauer für Lehrer im Rahmen einer Bildungsreform und die Erhöhung der Strompreise. Innenminister Bonilla befahl die Auflösung des friedlichen Protestes und verfügte ein massives Polizei- und Militäraufgebot. Es kam zu heftigen Zusammenstößen. Acht Personen starben und mehr als 40 wurden verletzt, als Soldaten die Straßenblockade von ungefähr 6.000 Menschen mit Schüssen auflösten.

In den ersten Pressekonferenzen leugneten Guatemalas Präsident Otto Pérez Molina und Innenminister Mauricio López Bonilla den Gebrauch von Schusswaffen. Wenig später wurde jedoch nachgewiesen, dass die Protestierenden mit Militärwaffen beschossen wurden. Die Generalstaatsanwältin machte daraufhin den Oberst, der den Militäreinsatz befehligte, für das Geschehen verantwortlich, da er die Operation nicht mit der Nationalen Polizei abgesprochen hatte, die Männer zu nahe am Protest in Position brachte und keinen Fluchtweg offen hielt. Des Weiteren gab es nationale und internationale Proteste gegen den Einsatz der Armee bei Aufgaben der öffentlichen Sicherheit.

Im Februar 2013 wurden die ersten Anhörungen zur Beweisaufnahme durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklagen gegen acht angeschuldigte Soldaten und den befehlshabenden Oberst wegen "außergerichtlicher Hinrichtungen" erhoben. Die zuständige Richterin Flores entschied, dass lediglich ein Verfahren wegen Nichterfüllung der Pflichten und Totschlag im Affekt eröffnet werden sollte. Die Opfer und Familienangehörigen waren empört über diese Herabstufung. Die Staatsanwaltschaft und die Internationale Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) legten dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein. Ein Entscheid des Verfassungsgerichts steht immer noch aus.

Zugleich wurde von den Klägern auch ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richterin und Wohlwollens gegenüber den Angeklagten eingereicht. Dieses wurde nun Ende Januar vom Gericht abgewiesen. Der nächste Prozesstermin ist noch nicht bekannt.