Anhaltende Proteste gegen Outsourcing in Brasilien

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Arbeiterdemonstration in Rio de Janeiro gegen das Gesetzesprojekt
Arbeiterdemonstration in Rio de Janeiro gegen das Gesetzesprojekt

Rio de Janeiro. Gewerkschafter, linksgerichtete Parteien und Aktivisten haben erneut gegen den Outsourcing-Gesetzentwurf demonstriert. Zu den landesweiten Demonstrationen hatte in der vergangenen Woche der größte brasilianische Gewerkschaftsdachverband CUT (Central Única dos Trabalhadores) aufgerufen. Wie auch bei den vorherigen Protesten gehen die Schätzungen der Teilnehmerzahlen weit auseinander: Laut Militärpolizei waren es etwa 30.000, die Organisatoren sprachen von 132.000 Personen.

Am 8. April hatte die Abgeordnetenkammer des Parlaments mit 324 Stimmen, an der Spitze die rechtssozialdemokratische Partei PSDB, für den Gesetzentwurf Nummer 4330/04 gestimmt. Dagegen hatten sich Abgeordnete von lediglich drei Parteien, unter ihnen die Regierungspartei PT (Partido dos Trabalhadores), ausgesprochen.

Das Projekt sieht eine allgemeine Freigabe der Möglichkeiten für Firmen zum Outsourcing und zur Nutzung von Personalverleihern vor. Die Befürworter erhoffen sich die Zunahme kostengünstiger Arbeitsplätze. Arbeitnehmer dagegen befürchten den Verlust langjährig erkämpfter Rechte und eine immense Ausweitung von prekärer Beschäftigung. Es werden nicht nur geringere Löhne erwartet. Tatsächlich verdienen die etwa 12,7 Millionen Leiharbeiter laut einer Studie der CUT im Durchschnitt bereits 30 Prozent weniger Gehalt. Der Gesetzentwurf widerspricht den Arbeitsrechten hauptsächlich deswegen, weil er direkte Klagen wegen Nichterfüllung der Arbeitgeberplichten der Drittfirma erschwert. Wie der "Valor Econômico" berichtete, forderte Ex-Präsident Lula da Silva die amtierende Präsidentin Dilma Roussef dazu auf, den Nationalkongress davon zu überzeugen, das Gesetz fallen zu lassen.

Laut dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Eduardo Cunha, wird in dieser Woche in Brasilia über die Gesetzesvorlage entschieden. Anschließend wird sie an den Kongress weitergereicht, der sie im Fall seiner Zustimmung an die Kammer zurücksendet. Schließlich wird sie von der Präsidentin bestätigt werden müssen beziehungsweise kann sie ihr Veto dagegen einlegen.