Militär in Kolumbien muss sich für "Falsos Positivos" verantworten

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Demonstration zum Gedenken an die als "Falsos Positivos" Ermordeten. Schrift auf dem T-Shirt: "Nicht schießen - ich bin kein Falso Positivo - nicht schießen - bring mich nicht um"
Demonstration zum Gedenken an die als "Falsos Positivos" Ermordeten. Schrift auf dem T-Shirt: "Nicht schießen - ich bin kein Falso Positivo - nicht schießen - bring mich nicht um"

Bogotá. In Kolumbien hat das Oberste Gericht die Armee für den Tod dreier Zivilisten zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 1.300 Millonen Pesos (rund 386.000 Euro) an deren Familienangehörige verurteilt. Die drei Männer waren im Jahr 2007 von den Streitkräften unter Vorgabe falscher Tatsachen als gefallene Guerillakämpfer ausgegeben worden.

In Kolumbien werden solche, als "Falsos Positivos" (Falsche Treffer) bekannten Fälle immer wieder registriert. Dabei handelt es sich um eine Praxis, bei der Zivilisten unter Vorwänden in einen Hinterhalt gelockt und hingerichtet werden, um sie anschließend als Guerillakämpfer auszugeben. Auf diese Weise beabsichtigt die Armee, ihre Erfolgsquote im Kampf gegen die Aufständischen zu erhöhen. Die Quoten für Getötete setzten die militärischen Vorgesetzen fest, diese erteilten auch die Belohnungen wie Sonderurlaub und Prämien. Allein zwischen 2008 und 2011 sind mindestens 4.500 Menschen dieser Praxis zum Opfer gefallen.

Während diese Vorgehensweise in Militärkreisen gerne abgestritten wird und für die Verantwortlichen kaum rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, ließ man bei der Verhandlung der drei eingangs erwähnten Morde keine Zweifel: Es sind Verbrechen gegen die Menschheit, die nicht nur die Menschenrechte verletzen, sondern auch das Humanitäre Völkerrecht und die verfassungsmäßige Ordnung des Landes. Vor diesem Hintergrund muss laut Urteil von einer Verletzung der fundamentalen Rechte von Schutzbefohlenen durch den Staat gesprochen werden. In dem Verfahren wurde nachgewiesen, dass es zu keinerlei Zusammenstößen zwischen den Soldaten und den Zivilisten gekommen war und keine Zweifel bestehen konnten, dass die drei Männer weder einer Guerillagruppe noch einer kriminellen Bande angehören. Eines der Opfer hatte zudem eine kognitive Behinderung, die ihn in seiner Kommunikationsfähigkeit einschränkte.

Das Verteidigungsministerium als auch der Oberkommandierende der Streitkräfte wurden vom Gericht angewiesen, öffentlich die Verantwortung für die drei Morde zu übernehmen und die Angehörigen der Opfer um Verzeihung zu bitten. Außerdem hielt man Verteidigungsministerium und Armee an, in ihren Einheiten Fortbildungen zu realisieren, die militärisches und polizeiliches Vorgehen gemäß der üblichen konstitutionellen Standards thematisieren und Exemplare der Amerikanischen Menschenrechtskonvention an die Teilnehmer verteilt werden sollen.

Möglicherweise könnte diese Rechtsprechung als Präzedensfall dienen und in Zukunft zur Aufklärung weiterer Fälle von "Falsos Positivos" in Kolumbien beitragen.