Mexiko / Wirtschaft / Umwelt

Verfassungsgericht in Mexiko urteilt über Gensoja in Quintana Roo

sojabohne.jpg

Maya-Gemeinden und -organisationen aus dem Landkreis Bacalar in Mexiko hatten auf ein Anbauverbot für Gensoja geklagt
Maya-Gemeinden und -organisationen aus dem Landkreis Bacalar in Mexiko hatten auf ein Anbauverbot für Gensoja geklagt

Mexiko-Stadt. Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat nach mehrmaligen Aufschüben über den Anbau von Gensoja im zur Halbinsel Yucatán gehörenden Bundesstaat Quintana Roo durch den Monsanto-Konzern entschieden. Maya-Gemeinden und -organisationen aus dem Landkreis Bacalar hatten auf ein Anbauverbot für Gensoja geklagt und zudem einen entscheidenden Teil des auch als "Monsanto-Gesetz" bekannten mexikanischen Gesetzes über Biosicherheit angefochten. Die Zweite Kammer des Obersten Gerichtshofes, das Rang und Funktion eines Verfassungsgerichtes hat, ordnete jedoch nur die Suspendierung der Gensoja-Aussaat in vier direkt an der Klage beteiligten Gemeinden von Bacalar an.

Die Aussaat soll während einer auf sechs Monate angelegten öffentlichen Befragung der etwa 5.000 Maya-Bewohner in der betroffenen Zone gelten. Im Anschluss soll ein Zivilgericht entscheiden, ob die Erlaubnis für den Gensoja-Anbau erteilt oder widerrufen wird. Damit verweist das Verfassungsgericht auf einen Weg, den es bereits für die Bundesstaaten Campeche und Yucatán bestimmt hat. Die dort begonnene Befragung der Maya-Gemeinden ist jedoch einer starken Kritik ausgesetzt, die sich unter anderem auf die unverhohlene Partei- und Einflussnahme staatlicher Stellen pro Gensoja richtet.

Laut Anwalt Raymundo Espinosa, der die Gemeinden aus Bacalar vor Gericht vertritt, hat das Urteil keine Verbotswirkung für den möglichen Anbau von Gensoja im übrigen Quintana Roo. Espinosa bekräftigte zudem, dass das Klageziel nicht die Durchführung einer Befragung, sondern das generelle Verbot war. Die Richter seien auch nicht auf das Argument eingegangen, dass das Ergebnis einer Befragung verpflichtenden Charakter haben müsse. Sie hätten ebenso im Unklaren gelassen, wie die Befragung durchgeführt werden müsse.

Espinosa wies auf die Gefahr hin, eine Befragung könne nur die Funktion einer Pflichtübung bekommen, an deren Ende aber die Anbauerlaubnis stehe.

Insofern wirft dieser Entscheid des Verfassungsgerichtes mehr Fragen auf als es löst. Gleichzeitig ist dort noch ein Urteil über das Veto anhängig, das Mexikos Präsident Enrique Peña Nieto gegen eine Verfügung der Regierung des Bundesstaates Yucatán durchsetzen will. In dem Dekret 418/2016 erklärt Gouverneur Rolando Zapata Bello den Bundesstaat für frei von gentechnisch veränderten Organismen. Faktisch richtet es sich vor allem gegen den Anbau von Gensoja durch Monsanto.

Wenn Sie über diesen Artikel mitdiskutieren wollen, nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion auf unserer Facebook-Seite oder folgen Sie einfach diesem Link