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Kryptowährungen auf Kuba: Neue Regeln der Zentralbank und Lizenzvergabe ab 16. Mai

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Kubas Zentralbank vergibt ab dem 16. Mai Lizenzen für Handel und Zahlungsabwicklungen mit Kryptowährungen
Kubas Zentralbank vergibt ab dem 16. Mai Lizenzen für Handel und Zahlungsabwicklungen mit Kryptowährungen

Havanna. Die kubanische Zentralbank hat neue Regularien für die Anbieter und die Nutzer von Kryptowährungen verfügt. In der Resolution 89, die in dem Gesetzesblatt "Gazeta Oficial" veröffentlicht wurde, werden die Voraussetzungen für die Vergabe von Lizenzen für den Handel sowie für die Abwicklung von Zahlungsverkehr in der Digitalwährung festgelegt.

Demnach müssen ab dem 16. Mai alle natürlichen und juristischen Personen, die mit Kryptowährungen operieren wollen, bei der Banco Central de Cuba eine Genehmigung beantragen. Diese ist selbst dann notwendig, wenn die betreffenden Personen bereits über eine Lizenz im Ausland verfügen.

Die Bedingungen für die Lizenzvergabe sind neben der Erfüllung der notwendigen formalen Voraussetzungen auch der sozioökonomische Nutzen für die kubanische Wirtschaft. Im Falle einer Bewilligung können die Anbieter respektive Servicedienstleister von Kryptowährungen ein Jahr lang damit handeln oder Zahlungen abwickeln. Bei ordnungsgemäßer Nutzung und Einhaltung der Regeln kann dann für ein weiteres Jahr eine Genehmigung erteilt werden.

Die kubanische Zentralbank, die für die Überwachung und Kontrolle der Kryptowährungen zuständig ist, hatte bereits im September letzten Jahres eine erste Resolution veröffentlicht, in der die Nutzung grundsätzlich zugelassen wurde. Mit den nun beschlossenen Regularien soll der Weg für den Handel mit digitalen Währungen geebnet werden.

Ziel dieser Währungspolitik ist jedoch nicht die Umstellung der nationalen Ökonomie auf Kryptowährungen, sondern die Einführung einer Alternative zur Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs Kubas unter den Bedingungen der US-Blockade.