Brasília. Das brasilianische Parlament hat 56 der 63 Vetos von Präsident Luiz Inácio Lula da Silva gegen das sogenannte "Gesetz zur Devastation" aufgehoben. Die Regelung lockert somit Umweltauflagen für extraktive und infrastrukturelle Projekte deutlich. Die Entscheidung erfolgte wenige Tage nach Abschluss der COP30 in Belém im Bundesstaat Pará, wo die Regierung noch die Bedeutung eines stärkeren Umweltschutzes betont hatte. In der Abgeordnetenkammer stimmten 295 Abgeordnete für die Aufhebung der Vetos, 167 dagegen; im Senat lag das Ergebnis bei 52 zu 15 Stimmen.
Die Regierung hatte argumentiert, die Vetos seien notwendig, um "ökologische, soziale und institutionelle Rückschritte" zu verhindern, die das Leben der Bevölkerung und die Fähigkeit des Staates zu einer nachhaltigen Entwicklung beeinträchtigen könnten. Mit der konservativen Mehrheit im Kongress zeigte die Abstimmung jedoch erneut die bestehenden Spannungen zwischen Exekutive und Legislative, insbesondere im Bereich der Umweltgesetzgebung.
Zu den aufgehobenen Punkten gehört ein Artikel zur Lizenzierung durch Selbstdeklaration, der es Verantwortlichen kleinerer Bauvorhaben ermöglicht, selbst über ihren Umwelteinfluss zu entscheiden. Dies ist ein Mechanismus, der von Kritiker:innen als Form der "Selbstgenehmigung" beschrieben wird. Ebenfalls wieder eingesetzt wurde eine Regelung, die vereinfachte Genehmigungen für Projekte mit erheblichem Risiko erlaubt, darunter Rückhaltebecken für Bergbauabfälle, ohne dass dafür umfassende technische Prüfungen erforderlich sind.
Auch der Vetoentscheid gegen die vollständige Befreiung von Umweltgenehmigungen für Abwasserprojekte wurde aufgehoben. Damit entfällt die bisherige Klausel, wonach solche Ausnahmen erst zulässig wären, wenn Brasilien seine Ziele zur flächendeckenden Abwasserentsorgung erreicht hätte. Umwelt- und Sozialorganisationen warnen, dass dieser Schritt Kontrollen in sensiblen Gebieten schwächen und die Lebensqualität besonders verletzlicher Gemeinden beeinträchtigen könnte.
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Zahlreiche Bewegungen und Verbände hatten die Regierung aufgefordert, ein vollständiges Veto einzulegen. Sie verwiesen darauf, dass mehrere Artikel des Projekts verfassungswidrig seien und die Entwaldung in ökologisch bedeutenden Regionen, insbesondere im Amazonasgebiet, beschleunigen könnten. Die Debatte fand zu einem Zeitpunkt statt, zu dem Brasilien vor der Herausforderung steht, wirtschaftliches Wachstum, infrastrukturelle Expansion und internationale Umweltverpflichtungen miteinander in Einklang zu bringen.
Die Aufhebung der Vetos erfolgte kurz nach dem Abschluss der COP30, bei der über Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise beraten wurde. Belém, Austragungsort der Konferenz, gehört zu jenen Regionen, die in der Vergangenheit stark von Bergbauaktivitäten und dem intensiven Einsatz von Agrotoxinen betroffen waren. Für Beobachter:innen zeigt dieser Kontrast, wie schwierig es für Brasilien ist, internationale Klimaziele mit innerstaatlichen Entscheidungen zu vereinbaren, die auf eine Lockerung der Umweltauflagen abzielen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen zudem, dass das Gesetz ein extraktives Entwicklungsmodell verstärken könnte, das den Druck auf ländliche Gebiete, indigene Territorien und Schutzregionen weiter erhöht. Das Amazonasgebiet sei seit Jahrzehnten von der Ausweitung des Warenexports, fortschreitender Entwaldung und Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger:innen betroffen – Tendenzen, die sich durch weniger strenge Regulierung verschärfen könnten.
Mit der Entscheidung des Kongresses treten zahlreiche Bestimmungen des Projekts wieder in Kraft. Damit erfährt die brasilianische Umweltgesetzgebung eine bedeutende Veränderung in einem Moment, in dem das Land international eine größere Rolle in der Klimapolitik anstrebt und zugleich interne politische Spannungen weiterhin den Gestaltungsspielraum der Regierung beeinflussen.


