Buenos Aires. Argentinien ist mit einem neuen Haushaltsgesetz in das Jahr 2026 gestartet. Am 27. Dezember des Vorjahres wurde dieses vom Senat mit 46 zu 25 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen. Zuvor hatten bereits die Abgeordneten ihre Zustimmung zum Gesetzesvorhaben gegeben. Nach dem Erfolg bei den Zwischenwahlen im Oktober 2025 kann die Partei La Libertad Avanza (LLA) des regierenden Präsidenten Javier Milei in beiden Kammern des argentinischen Nationalkongresses auf neue Mehrheiten bauen.
Zum ersten Mal seit dem Amtsantritt der Regierung Milei Ende 2023 verabschiedete damit der Kongress einen Staatshaushalt. In den ersten beiden Regierungsjahren wurden jeweils die Budgets des Vorjahres unter Umgehung der Legislative per Präsidialverordnung fortgeschrieben. Angesichts der damals noch galoppierenden Inflation hatte dies reale Budgetkürzungen im Ausmaß von bis zu 25 Prozent zur Folge.
Das neue Haushaltsgesetz sieht Ausgaben in der Höhe von 148 Billionen Pesos (rund 87 Milliarden Euro) für das Jahr 2026 vor. Nach Berechnungen der Regierung bedeutet dies eine inflationsbereinigte Reduktion der bundesstaatlichen Ausgaben um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit soll ein primärer Haushaltsüberschuss von 1,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet werden, 0,3 Prozent nach Abzug der 2026 fälligen Schuldzinszahlungen.
Die Berechnungen basieren auf der Annahme eines Wirtschaftswachstums von fünf Prozent bei einer Jahresinflation von zehn Prozent für das aktuelle Jahr. Die offiziell kolportierten Erwartungen der Regierung weichen jedoch von den Prognosen unabhängiger Wirtschaftsforschungsinstitute ab, die von einem Wirtschaftswachstum von lediglich 3,2 Prozent und einer höheren Jahresinflation ausgehen. Im Jahr 2025 lag diese noch bei 27,9 Prozent.
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Sämtliche Ministerien werden im Jahr 2026 daher mit reduzierten Mitteln auskommen müssen. Einzige Ausnahme bildet das für den Rückbau des Staates zuständige Ministerium für Deregulierung und Staatstransformation unter dem Minister Federico Sturzenegger. Ihm wird eine Haushaltserhöhung von 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugestanden.
Noch während der zehnstündigen Debatte im Senat führten die Parteien intensive Verhandlungen. Am Ende wurde das Gesetz nicht nur von der Regierungspartei und ihren Verbündeten, sondern auch von den dialogbereiten Parteien der Mitte und einzelnen Vertretern des Peronismus unterstützt. Im Rahmen der Debatte versprach die Vorsitzende des Regierungsblocks, Patricia Bullrich, ein Gesetz, "das den wirtschaftlichen Kurs, den das Land genommen hat, zum Ausdruck bringt. Es improvisiert nicht, täuscht nicht und verspricht nichts, was es nicht halten kann." Aus den Reihen des Kirchnerismus kam Kritik an der Kürzung der Mittel in den Bereichen Soziales und Pensionen, Wissenschaft und Bildung, sowie an der fortschreitenden Deindustrialisierung des Landes bei zunehmender Staatsverschuldung und Mittelentzug für die Provinzen.
Der am meisten kritisierte Artikel des Gesetzes setzt gesetzliche Vorgaben zur Finanzierung von Bildung und Wissenschaft außer Kraft. In dieser war jeweils ein Mindestaufwand des Staatshaushalts für den öffentlichen Bildungssektor von sechs Prozent und von einem Prozent für Wissenschaft und Technologie vorgesehen. Mit dem neuen Haushaltsgesetz wird damit die öffentliche Bildung und die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die in letzter Zeit zu einer Abwanderung von Forschern geführt hat, weiter gekürzt. Der Bereich Bildung und Kultur musste seit dem Amtsantritt der Regierung Milei eine Haushaltskürzung von mehr als 47 Prozent hinnehmen. "Dieser Artikel verletzt eindeutig das verfassungsmäßige Prinzip des Fortschritts und stellt eine klare Einschränkung des Rechts auf Bildung dar", sagte dazu die Senatorin Anabel Fernández Sagasti aus dem Lager des Kirchnerismus.
Lediglich in einem Punkt konnte sich die Regierung nicht durchsetzen. Sie beabsichtigte, mit dem neuen Haushaltsgesetz auch zwei im Vorjahr auf Initiative der Opposition beschlossene Gesetze zur finanziellen Absicherung der öffentlichen Universitäten sowie zur Wertsicherung von Pensionen wegen Behinderung außer Kraft zu setzen. Die entsprechenden Artikel waren bereits bei der Behandlung des Gesetzes in der Abgeordnetenkammer abgelehnt worden. Obwohl die Gesetze damit weiterhin ihre Gültigkeit behalten, weigert sich die Regierung jedoch, sie umzusetzen.


