Ecuador: "Hinweise auf politische Verfolgung"

Erklärung der Regierung der Republik Ecuador vom 16. August zum Asylgesuch von Julian Assange

Am 19. Juni 2012 wurde der australische Staatsbürger Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London vorstellig und bat in Berufung auf die geltenden Richtlinien zum diplomatischen Asyl um diplomatischen Schutz durch den ecuadorianischen Staat. Der Bittsteller begründete sein Gesuch mit der Sorge über eine mögliche politische Verfolgung in einem Drittstaat, der seine Auslieferung von Großbritannien an Schweden nutzen könnte, um seiner habhaft zu werden.

Die Regierung Ecuadors hat getreu dem Asylverfahren und unter Beimessung höchster Ernsthaftigkeit für diesen Fall alle beteiligten Aspekte geprüft und bewertet, insbesondere die Argumente, die Herr Assange angeführt hat, um seine Befürchtungen angesichts dieser Verhältnisse zu begründen, die er als Gefahr für sein Leben, seine persönliche Sicherheit und seine Freiheit wahrnimmt.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Herr Assange die Entscheidung, Asyl und Schutz vom ecuadorianischen Staat zu beantragen, aufgrund der Beschuldigungen wegen vermeintlicher Spionage und Hochverrats getroffen hat. Er erklärte, dass ihm "die Möglichkeit, von den britischen, schwedischen oder australischen Behörden an die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeliefert zu werden, Besorgnis erweckt," da dies, wie er weiter ausführte, ein Land ist, "das ihn wegen der Veröffentlichung von vertraulichem Material der US-Regierung verfolgt." Der Antragsteller gab ebenso an, "Opfer von Verfolgung in mehreren Ländern zu sein, nicht nur wegen seiner Anschauung und seinen Taten, sondern wegen der Veröffentlichung von Informationen, die die Mächtigen diskreditieren, wegen der Veröffentlichung der Wahrheit, und damit der Aufdeckung von Korruption und schweren Verstößen gegen die Menschenrechte von Bürgern in der ganzen Welt".

Der Grund für das Asylgesuch des Bittstellers ist also die Verfolgung aufgrund von Straftaten politischer Natur. Nach eigenem Ermessen befindet sich Herr Assange in einer Situation, die für ihn eine dringende Gefahr darstellt und der er nicht standhalten kann. Zur Begründung der Angst vor einer möglichen politischen Verfolgung, und davor, dass diese Möglichkeit letztendlich in der Einschränkung und Verletzung seiner Rechte resultiert, und somit seine Unversehrtheit, seine persönliche Sicherheit und seine Freiheit in Gefahr bringt, hat die Regierung Ecuadors erwogen:

  1. dass Julian Assange ein professioneller Journalist ist, der für seinen Kampf für die Rede- und Pressefreiheit und die Menschenrechte im Allgemeinen international ausgezeichnet wurde;
  2. dass Herr Assange der Weltöffentlichkeit vertrauliche Informationen und Unterlagen aus verschiedenen Quellen zur Verfügung gestellt, und somit Staatsbeamte, Länder und Organisationen beeinflusst hat;
  3. dass ernsthafte Hinweise für Repressalien von Seiten des Landes oder der Länder bestehen, die diese von Herrn Assange verbreiteten Informationen verfasst haben; Repressalien, die seine Sicherheit, seine Unversehrtheit und sogar sein Leben in Gefahr setzten können;
  4. dass die Länder, von denen verlangt wurde, die Sicherheit und das Leben von Herrn Assange zu garantieren, solch eine Zusage trotz der vom ecuadorianischen Staat ausgehenden diplomatischen Verhandlungen verweigert haben;
  5. dass aus Sicht der ecuadorianischen Behörden die Auslieferung von Herrn Assange an einen Drittstaat außerhalb der Europäischen Union durchaus anzunehmen ist, und seine persönliche Sicherheit und Unversehrtheit in diesem Fall nicht ausreichend garantiert wäre;
  6. dass die rechtlichen Beweise eindeutig darauf hindeuten, dass Herr Assange im Falle einer Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika keinen fairen Prozess bekäme. Er könnte von einem außerordentlichen oder militärischen Gericht verklagt werden. Dabei ist nicht unwahrscheinlich, dass er eine unmenschliche und entwürdigende Behandlung erfahren und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verurteilt würde, womit seine Menschenrechte nicht geachtet wären;
  7. dass Herr Assange den ausstehenden Untersuchungen aus Schweden Gewähr leisten sollte, sich Ecuador jedoch auch dessen bewusst ist, dass sich die schwedische Staatsanwaltschaft widersprüchlich verhalten und Herrn Assange bei der vollständigen Ausübung seines rechtlichen Anspruchs auf Verteidigung behindert hat;
  8. dass Ecuador von der Beeinträchtigung der Verfahrensrechte von Herrn Assange während der genannten Untersuchung überzeugt ist;
  9. dass Herr Assange von dem Staat, dessen Staatsbürgerschaft er trägt, nicht den nötigen Schutz und Beistand erhält;
  10. dass sich aus dem Tenor verschiedener öffentlicher Erklärungen und diplomatischer Berichte von Staatsbeamten aus Großbritannien, Schweden und den Vereinigten Staaten von Amerika schließen lässt, dass diese Regierungen die internationalen Konventionen und Abkommen nicht respektieren würden, und entgegen expliziter allgemeiner Normen zweitrangigen nationalen Gesetzen Priorität geben würden und
  11. dass sich, wenn Herr Assange erstmal in Schweden in Untersuchungshaft genommen wird (wie es in diesem Land üblich ist), eine Kette von Ereignissen in Gang setzten würde und dann keine weiteren Schutzmaßnahmen mehr möglich wären, um die Auslieferung in einen Drittstaat zu verhindern.

Somit erachtet die Regierung Ecuadors die Befürchtungen von Herrn Assange für berechtigt, er könne aufgrund seiner entschiedenen Verteidigung der Rede- und Pressefreiheit Opfer von politischer Verfolgung werden. Auch seine ablehnende Position gegenüber dem Missbrauch, dem die Mächtigen in bestimmten Ländern verfallen sind, rechtfertigen die Besorgnis von Herrn Assange, dass er jederzeit einer Situation ausgesetzt sein könnte, die sein Leben, seine Sicherheit und seine Unversehrtheit in Gefahr bringt. Diese Befürchtungen haben ihn dazu gebracht, von seinem Menschenrecht Gebrauch zu machen und in der Botschaft Ecuadors in Großbritannien Asyl zu beantragen.

In Artikel 41 der ecuadorianischen Verfassung ist das Asylrecht eindeutig definiert. Laut dieser Bestimmung sind in Ecuador die Rechte auf Asyl und Flüchtlingsschutz vollständig anerkannt. In dem Verfassungstext heißt es:

"Personen mit Asyl- und Flüchtlingsstatus genießen besonderen Schutz, der ihnen die vollständige Ausübung ihrer Rechte garantiert. Der Staat muss das Prinzip, keine Abschiebungen durchzuführen, respektieren und garantieren, sowie humanitäre und rechtliche Notfallhilfe leisten."

Ebenso wird das Recht auf Asyl in Artikel 4.7 des Gesetzes für den Ausländischen Dienst von 2006 definiert, in dem das Ministerium für auswärtige Beziehungen, Handel und Integration befähigt wird, im Einklang mit internationalen Gesetzen, Abkommen, Rechten und Praktiken über das diplomatische Asyl zu entscheiden.

Hervorzuheben ist, dass unser Land sich in den letzten Jahren durch die Aufnahme einer großen Anzahl an Personen, die um territoriales Asyl oder Zuflucht gebeten haben, hervorgetan hat und dabei streng dem Prinzip gefolgt ist, keine Abschiebungen durchzuführen und nicht zu diskriminieren. Gleichzeitig haben wir in Anbetracht der Situation der Antragssteller, zum größten Teil Kolumbianer, die vor dem bewaffneten Konflikt in ihrem Land fliehen, Maßnahmen ergriffen, um den Flüchtlingsstatus auf schnelle Weise zu gewähren. Das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen hat die Flüchtlingspolitik Ecuadors gelobt und die wichtige Tatsache hervorgehoben, dass diese Personen in unserem Land nicht in Lager verbannt, sondern unter vollständiger Ausübung ihrer Rechte und Sicherheiten in die Gesellschaft integriert werden.

Ecuador erachtet das Recht auf Asyl als Teil der allgemeinen Menschenrechte  und meint, dass es für seine effektive Anwendung der internationalen Zusammenarbeit aller Länder bedarf. Sonst bliebe dieses Recht ein leeres Wort und seine Einführung wäre völlig wirkungslos. Aus diesen Gründen und in Erinnerung an die Verpflichtung aller Staaten, so wie es die Charta der Vereinten Nationen anordnet, für die Verteidigung und die Förderung der Menschenrechte zu arbeiten, laden wir die britische Regierung ein, ihren Beitrag zu diesem Ziel zu leisten.

Ecuador hat bei der Untersuchung der für das Asyl relevanten rechtlichen Institutionen festgestellt, dass die Ausübung dieses Rechts mit den grundlegenden Prinzipien des allgemeinen Völkerrechts übereinstimmt. Diese besitzen universelle Gültigkeit, da sie im Einklang mit dem allgemeinen Interesse der internationalen Gemeinschaft stehen und sie haben die volle Anerkennung aller Staaten. [...]

Ecuador ist der Auffassung, dass sich das auf den Fall des Asylgesuchs von Herr Julian Assange anwendbare Recht aus der Gesamtheit der internationalen Prinzipien, Normen, Mechanismen und Vorgehensweisen in Bezug auf die Menschenrechte (ob regionalen oder universellen Charakters) ergibt: das Recht, aus politischen Gründen Asyl zu beantragen und zu erhalten; die Abkommen über das Asyl- und Flüchtlingsrecht, die bei drohender politischer Verfolgung das Recht einräumen, nicht ausgeliefert, deportiert oder abgeschoben zu werden; die Abkommen über das Auslieferungsrecht, die eine Auslieferung verbieten, wenn sie politische Verfolgung begünstigen würde; und die Abkommen über das humanitäre Völkerrecht, die ebenso das Recht anerkennen, nicht ausgewiesen zu werden, wenn die Gefahr einer politischen Verfolgung besteht.

All diese Regelungen des Asylrechts sind mit der Notwendigkeit begründet, die Asyl suchende Person vor einer möglichen politischen Verfolgung oder einer möglichen Verurteilung wegen politischer Straftaten zu beschützen. Genau darin besteht laut unserem Urteil die Gefahr für Herrn Assange, was zudem eine schwere Missachtung seiner Rechte darstellen würde.

Es ist unbestreitbar, dass die Staaten mit der Unterzeichnung zahlreicher bedeutender internationaler Abkommen – von denen viele rechtlich bindend sind – die Pflicht besitzen, politisch verfolgten Personen Schutz und Asyl zu gewähren. Da die Staaten ihren Willen erklärt haben, eine rechtliche Institution zur Verteidigung der Menschenrechte und der fundamentalen Freiheitsrechte zu gründen, haben diese Verpflichtungen bindenden Charakter. Das Recht auf Asyl ist wegen seinem Bezug auf die Achtung, den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und fundamentalen Freiheitsrechte ein absolutes und unantastbares Recht. [...]

Die Regierung Ecuadors erachtet es für wichtig, zu betonen, dass die in den internationalen und multilateralen Abkommen anerkannten Grundsätze und Richtlinien Vorrang gegenüber den nationalen Gesetzen eines Staates haben, da sie auf universellen und unantastbaren Rechten basieren. Daraus folgen in höchstem Maße der Respekt, die Garantie und der Schutz der Menschenrechte gegenüber dem isolierten Vorgehen eines Staates. Dieses würde die Wirksamkeit des internationalen Völkerrechts einschränken, dessen Integration und umfassender Charakter doch gerade gestärkt werden sollen.

Seitdem Julian Assange Ecuador um politisches Asyl gebeten hat, wurden Verhandlungen auf hohem diplomatischen Niveau mit Großbritannien, Schweden und den Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt.

Im Verlauf dieser Beratungen hat unser Land versucht, von Großbritannien die sichere Garantie dafür zu bekommen, dass sich Julian Assange ohne Hindernisse seinem offen stehenden gerichtlichen Prozess in Schweden zuwenden kann. Zu diesen Garantien würde gehören, dass er nach der Erfüllung seiner rechtlichen Pflichten in Schweden nicht an einen Drittstaat ausgeliefert wird. Leider hat Großbritannien trotz dem intensiven Austausch zu keiner Zeit Anzeichen dafür gezeigt, politische Verpflichtungen eingehen zu wollen, und nur immer wieder den Inhalt von Rechtstexten wiederholt.

Die Rechtsanwälte von Julian Assange forderten die schwedische Justiz dazu auf, Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London zu verhören. Ecuador teilte den schwedischen Behörden offiziell seine Bereitschaft mit, dieses Verhör zu ermöglichen, um seinen gerichtlichen Prozess in Schweden nicht zu behindern. Das wäre ein probates und legales Mittel gewesen, das Schweden jedoch nicht akzeptierte.

Infolgedessen ist Ecuador der Möglichkeit nachgegangen, dass auch die schwedische Regierung die Garantie ausspricht, Assange nicht weiter an die Vereinigten Staaten auszuliefern. Wieder hat die schwedische Regierung jegliche Zustimmung in dieser Richtung abgelehnt.

Schließlich hat sich Ecuador auch an die Regierung der Vereinigten Staaten gewandt, um ihre offiziellen Standpunkt im Fall Assange zu erfahren. Die Nachfragen bezogen sich auf die folgenden Punkte:

  1. ob es einen laufenden oder geplanten gerichtlichen Prozess gegen Julian Assange oder weitere die Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks gibt;
  2. welchen Gesetzen, Bedingungen und Höchststrafen diese Personen in dem Falle, das dies zutrifft, ausgesetzt wären, und
  3. ob die Absicht besteht, eine Auslieferung von Julian Assange an die Vereinigten Staaten zu beantragen.

Die Antwort der Vereinigten Staaten lautete, dass sie keine Information im Fall Assange zur Verfügung stellen können und dass es sich hier um eine bilaterale Angelegenheit zwischen Ecuador und Großbritannien handele.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung Ecuadors getreu ihrer Tradition, die in ihrem Hoheitsgebiet Zuflucht Suchenden zu beschützen, beschlossen, Julian Assange diplomatisches Asyl zu gewähren, wie er es mittels eines Schreibens an den Präsidenten von Ecuador vom 19. Juni 2012 und einem weiteren Schreiben vom 25. Juni 2012 in London beantragt hatte. Nach eingehender objektiver Prüfung der aktuellen Situation von Herrn Assange und unter Berücksichtigung seiner Aussagen und Argumente, teilt Ecuador die Befürchtungen des Antragstellers und weist darauf hin, dass Hinweise auf eine politische Verfolgung bestehen, wenn die nötigen Maßnahmen nicht getroffen werden.

Die Regierung Ecuadors ist sich sicher, dass die britische Regierung die Gerechtigkeit und die Aufrichtigkeit der ecuadorianischen Position zu schätzen weiß. Gemäß diesen Ausführungen vertraut sie darauf, dass das Vereinigte Königreich so bald wie möglich die notwendigen Garantien und den Passierschein ausstellen wird, die dem Asylsuchenden zustehen. Die ecuadorianische und britische Regierung beweisen so mit ihren Taten die Verbundenheit mit internationalem Recht und seinen Institutionen, zu deren Stärkung beide Nationen im Laufe ihrer gemeinsamen Geschichte beigetragen haben.

Ebenso vertraut die Regierung Ecuadors darauf, die exzellenten Freundschaftsbeziehungen und den gegenseitigen Respekt zwischen den Regierungen und der Bevölkerung von Ecuador und dem Vereinigten Königreich zu wahren. Dieser spiegelt sich in den gemeinsamen Grundsätzen und Werten wieder, sowie in den Bemühungen für Demokratie, Frieden und das "Gute Leben", die nur möglich sind, wenn die Grundrechte aller Menschen respektiert werden.


*Nicht offizielle Übersetzung durch amerika21.de