Alles Chávez oder was?

Diskussion über Amtszeitbegrenzung ist eurozentrisch und heuchlerisch.

Die Kritik am vorgeblichen Personenkult um den venezolanischen Präsidenten Hugo Chávez gehört zum Muß der deutschen Mainstreampresse. Von dort ist es nur ein winzig kleiner Schritt zu behaupten, daß er einfach alles in seinem Land kontrolliere und folglich für alles verantwortlich sei. Dieses Bild hat sich bei der deutschen bürgerlichen und ehemals linken wie bürgerbewegten Presse fest eingeprägt und wird mit einer gewissen Regelmäßigkeit beschworen. Ein Beispiel dafür ist der Artikel "Chavez mag nicht lang diskutieren", der am 18. Oktober 2007 in der taz erschien. An ihm läßt sich aber auch zeigen, daß nicht alles Chávez ist, was in Venezuela geschieht.

In dem Bericht heißt es:

”Insgesamt sollen nach Chávez Willen 58 der 350 Artikel des Grundgesetzes aus dem Jahr 1999 geändert werden.“

Allein in diesem Satz befindet sich zwei sachliche Fehler: Erstens hat der Präsident nur 33 Artikel zur Änderung vorgeschlagen. Die anderen 25 kamen “aus dem Volk”, das heißt, sie wurden über die Abgeordneten der Nationalversammlung in die Verfassungsreform eingebracht.

Zweitens besitzt die Bolivarische Republik Venezuela kein Grundgesetz wie die Bundesrepublik Deutschland, sondern eine Verfassung. Zwar bestimmen beide Texte die Struktur eines Staates, aber eine Verfassung wird in der Regel per Referendum legitimiert, während ein Grundgesetz nur der Zustimmung durch das Parlament und andere Institutionen bedarf. Seit 1949 hat sich lediglich die Deutsche Demokratische Republik getraut, ihre Verfassung durch eine Volksabstimmung annehmen zu lassen. In der Bundesrepublik beschloß der Parlamentarische Rat stellvertretend für das “Deutsche Volk” am 8. Mai 1949 das Grundgesetz. In der Woche vom 16.-22. Mai 1949 nahmen die Volksvertretungen der westdeutschen Länder das Grundgesetz an. In den Jahren 1989/90 gelang es den faktischen Kräfte der Bundesrepublik, eine neuerliche Verfassungsdiskussion zu verhindern. Im Gegensatz dazu wurde in Venezuela die Verfassungsänderung von 1999 breit diskutiert und durch ein Referendum angenommen.

In dem taz-Artikel heißt es weiter:

”Unter anderem soll der Staatschef unbegrenzt wiedergewählt werden können.”

Diesem Satz könnte man getrost hinzufügen: “wie das auch in Frankreich üblich ist.” Aber dann würde er seinen negativen Unterton verlieren. Die hier geführte Diskussion über eine Amtszeitbegrenzung des venezolanischen Präsidenten ist eurozentrisch und heuchlerisch. In zahlreichen EU-Staaten fungieren Monarchen als Staatsoberhäupter: Sie werden nicht gewählt, stehen über dem Gesetz und - wie in Spanien – benachteiligen sie Frauen bei der Thronfolge. Die EU-Regierungschefs sind unbegrenzt wählbar. Über eine Amtszeitbegrenzung zu debattieren, ist hierzulande angebracht, aber diese Diskussion läßt sich nicht ohne weiteres nach Venezuela übertragen.

Die Bolivarische Republik befindet sich seit 1999 in einem tiefgreifenden Umwälzungsprozeß, der dort Revolution genannt wird. Deren Verlauf läßt sich nicht in Legislaturperioden messen. Sicherlich wäre es aus europäischer Sicht wünschenswert, wenn die Bolivarianische Revolution noch einige sichtbare Führungsköpfe mehr hätte, aber das ist momentan nicht der Fall. Wer könnte den Prozeß mit demselben Elan wie Chávez voranbringen? In der jetzigen Lage die Amtszeitbeschränkung des Präsidenten nicht aufzuheben, hiesse die Revolution an die Wand zu fahren. Und gerade das wollen die Chávez' Gegner.