Argentinien: Arbeitsrechte in der Landwirtschaft gestärkt

Buenos Aires. Der argentinische Senat hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von Landarbeiterinnen und Landarbeitern entscheidend stärkt. Das Gesetz wurde mit breiter Mehrheit bei nur einer Gegenstimme angenommen.

Mit dem Inkrafttreten darf die Arbeitszeit von Beschäftigen im Agrarsektor acht Stunden täglich und 44 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ab dem 57. Lebensjahr besteht Rentenanspruch, sofern mindestens 25 Jahre gearbeitet wurde. Der Lohn darf den nationalen Mindestlohn nicht unterschreiten. Bezahlung in Rohstoffen, also Ernteerträgen, ist nicht mehr zulässig. Zudem wurde eine zentrale Meldebehörde geschaffen. Bisher war ein aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch besetztes Gremium (Renatre) für die Registrierung der Angestellten und die Wahrung ihrer Rechte zuständig. Im Zuge der Sklaverei-Skandale (amerika21.de berichtete) war das Gremium jedoch in die Kritik geraten. Die neue Behörde soll das Einhalten der neuen Normen überwachen und die überdurchschnittliche Schwarzarbeit drosseln. Wie die argentinische Tageszeitung pagina12 schätzt, sind von dieser Reform etwa 900.000 Menschen betroffen.

Mit dem Gesetz wurden die Arbeitsrechte im Agrarsektor denen sonstiger Beschäftigter angeglichen. Seit der Militärdiktatur hatte für den Agrarsektor eine Ausnahmereglung gegolten.

In ihren Reden beriefen sich die Mitglieder des Senats immer wieder auf die historische Landreform von 1944, die unter Federführung des damaligen Präsidenten Juan Domingo Perón entstanden war und damals schon vergleichbare Normen einführte.