ALBA-Länder

ALBA hilft Menschen mit Behinderung

In Venezuela und Ecuador werden mit kubanischer Hilfe die Lebensbedingungen von Benachteiligten verbessert

Caracas, Quito. 98 Prozent der knapp 350.000 in Venezuela registrierten Menschen mit Behinderung haben vom Staat bereits Unterstützung zur Verbesserung der Lebensqualität erhalten, meldet die venezolanische Nachrichtenagentur ABN unter Berufung auf Regierungsangaben. Erst Anfang 2008 war eine Kampagne zur Registrierung von körperlich oder geistig benachteiligten Personen gestartet worden, da zuvor keine verlässlichen Daten dazu vorlagen.

Der Andenstaat Ecuador, seit letztem Jahr Mitglied in der linksgerichteten Bolivarischen Allianz für Amerika (ALBA) um Venezuela und Kuba, hat im vergangenen Sommer nun ebenfalls mit einer Registrierungskampagne begonnen. In acht von 24 Provinzen sind seitdem bereits 80.000 Personen mit Behinderung erfasst worden, berichtet die ecuadorianische Nachrichtenagentur ANDES. Bei dem Besuch vor allem ländlicher Gegenden seien teilweise unmenschliche Zustände angetroffen worden. Die Bedürftigen sollen nun umgehend mit geeigneten Hilfsmitteln unterstützt werden.

Die so genannte Misión Solidaria Manuela Espejo wird vom Vizepräsidenten Ecuadors, Lenín Moreno, persönlich geleitet. Moreno sitzt selbst seit einem Mordanschlag vor 11 Jahren im Rollstuhl. Namensgeberin für das Programm ist die Ärztin Manuela Espejo, die in Ecuador für ihren sozialen Einsatz verehrt wird. Sie hatte kostenlose Betreuung für die ärmsten Schichten der Gesellschaft angeboten.

In Venezuela ist das Programm nach dem legendären venezolanischen Arzt José Gregorio Hernández benannt, der vor hundert Jahren im Gesundsheitsbereich auf kommunaler Ebene große Erfolge erreichen konnte. An seiner Arbeit will die Regierung von Präsident Hugo Chávez heute anknüpfen: dabei gehe es nicht allein um medizinische Hilfe, sondern um die "soziale Einbindung" der Betroffenen, so der Leiter der Mission, Jhonny Pérez, gegenüber ABN. Dafür laufen in Venezuela umfangreiche Programme zur behindertengerechten Umgestaltung von beispielsweise Schulen und Arbeitsplätzen.

Seit Ende 2006 gilt in Venezuela ein entsprechendes Gesetz, das unter anderem festgelegt, dass Unternehmen fünf Prozent der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung bereitstellen müssen. Vorher waren nur zwei Prozent nötig und das nur für Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Das Gesetz stützt sich auf Artikel 81 der bolivarischen Verfassung von 1999, worin die Grundrechte von Menschen mit Behinderung - wie das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ohne Benachteiligung - garantiert werden.

Sowohl in Venezuela wie in Ecuador helfen hunderte kubanische Ärzte bei den Registrierungs- und Unterstützungsprogrammen für Menschen mit Behinderung.