Ecuador / Menschenrechte

Flüchtlingsrechte in Ecuador gestärkt

Verschärfungen des Asylrechts durch die Regierung von Rafael Correa im Jahr 2012 für nichtig erklärt. Menschenrechtler begrüßen Entscheidung

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Wegweisende Entscheidung: Ecuadors Verfassungsgerichtshof stärkt die Rechte von Flüchtlingen
Wegweisende Entscheidung: Ecuadors Verfassungsgerichtshof stärkt die Rechte von Flüchtlingen

Quito. Das ecuadorianische Verfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 12. September 2014 Teile des Präsidentialdekrets

1182 von Mai 2012 für verfassungswidrig erklärt. Mit dieser Verordnung waren die Verfahrensrechte von Flüchtlingen in Ecuador massiv eingeschränkt worden.

Nach dieser Regelung galt eine Frist von zwei Wochen nach Einreise, innerhalb welcher ein Asylantrag gestellt werden musste, damit dieser überhaupt zur Prüfung zugelassen wurde. Des Weiteren enthielt die Verordnung Widerspruchsfristen von nur drei Tagen gegen Nichtzulassungs- respektive fünf Tage gegen Ablehnungsbescheide.

Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass diese restriktiven Fristen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstießen. Er legte die Frist, innerhalb derer ein Asylantrag gestellt werden muss, auf drei Monate fest, und verlängerte die Widerspruchsfristen auf zwei Wochen.

Darüber hinaus stellte der Gerichtshof die erweiterte Flüchtlingsdefinition der Cartagena-Erklärung von 1984 wieder her, die mit der Verordnung 1182 nach 25 Jahren aus der nationalen Gesetzgebung gestrichen und durch die enger gefasste Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ersetzt worden war. Nach dem Gerichtsurteil gilt fortan in Ecuador, über die GFK-Flüchtlingsdefinition hinaus, wieder jede Person als Flüchtling, die aus ihrem Land flüchtet, "weil ihr Leben, ihre Sicherheit oder Freiheit durch allgemeine Gewalt, Aggression von außen, innere Konflikte, massive Menschenrechtsverletzungen oder andere Umstände, die zu schweren Störungen der öffentlichen Ordnung geführt haben, bedroht ist".

Ecuador ist das Land in Lateinamerika mit der größten Zahl an Flüchtlingen. Die meisten fliehen vor Verfolgung und Gewalt aufgrund der Konflikte im Nachbarland Kolumbien. Viele Flüchtlinge wissen nicht, dass sie in Ecuador förmlich Schutz beantragen können oder kennen die geltenden, restriktiven Antragsfristen dafür. Wer diese verpasste, wurde bisher nicht zum Asylverfahren zugelassen. Damit einher ging ein Arbeitsverbot und das Risiko, ohne Prüfung der Risiken für Leib und Leben abgeschoben zu werden.

Mit der Entscheidung wurde einer Verfassungsklage Recht gegeben, die die Nichtregierungsorganisation Asylum Access Ecuador (AAE) im Oktober 2012 gegen die Verordnung 1182 eingelegt hatte. Karina Sarmiento, Direktorin von AAE, sagte zum jetzigen Beschluss: "Wir freuen uns sehr, dass tausende Flüchtlinge, die aus Kolumbien und von anderswo nach Ecuador kommen, sich nun auf größeren Schutz unter ecuadorianischem Recht verlassen können. Wir begrüßen den Mut des Gerichtes, die Verfassungswidrigkeit jener Bestimmungen aus der Verordnung 1182 festzustellen.”

Jessica Therkelsen von Asylum Access bemerkte darüber hinaus: "Ecuador hatte historisch immer eine Vorreiterrolle in Lateinamerika in Sachen Flüchtlingsrechte. Das Dekret 1182 stellte eine unglückliche Abweichung von dieser Rolle dar – und eine Verletzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Ecuadors. Auch wenn die neuen Fristen, die vom Verfassungsgericht am Freitag festgelegt wurden, noch immer nicht voll den weltweit höchsten Standards entsprechen, markiert das Gerichtsurteil einen großen Schritt in die richtige Richtung und führt Ecuador zurück auf den Weg zur Vorreiterrolle in dieser wichtigen regionalen Menschenrechtsfrage."