Freispruch für Gemeindeaktivisten in Guatemala

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Rogelio Velásquez (links) und Saúl Mendez nach dem Freispruch
Rogelio Velásquez (links) und Saúl Mendez nach dem Freispruch

Quetzaltenango, Guatemala. Rogelio Velásquez und Saúl Mendez sind von einem Gericht endgültig der Beteiligung an Morden freigesprochen worden. Die beiden Aktivisten aus der Gemeinde Barillas, die sich gegen das dortige Wasserkraftwerk eingesetzt hatten, waren im November 2014 wegen des Lynchmordes an einer Frau und einem Mann im August 2010 für schuldig befunden und zu 33 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Zwei Jahre zuvor waren sie bereits zusammen mit sieben weiteren Gemeindemitgliedern während eines in der Region verhängten Ausnahmezustands verhaftet worden. Damals wurde ein Aktivist vom Sicherheitspersonal des Wasserkraftunternehmens Hidro Santa Cruz S.A. ermordet und aufgrund der angespannten Lage und des massiven Widerstands gegen das Wasserkraftwerk im Norden des Departamento Huehuetenango der Ausnahmezustand verhängt. Die Verhafteten wurden acht Monate in Untersuchungshaft gesetzt, bevor sie wegen illegaler Festnahme freigelassen wurden. Als sich die neun Angeschuldigten im August 2013 für den vorgesehenen Abschluss des Anklageverfahrens im Gerichtsgebäude in Huehuetenango einfanden, wurden Velásquez und  Mendez erneut verhaftet, diesmal wegen Beteiligung an einem Lynchmord.

Von Beginn an beteuerten sie ihre Unschuld und bezeichneten das Vorgehen der Justiz als Kriminalisierung der Gegner des Wasserkraftunternehmens Hidro Santa Cruz. Das Gerichtsverfahren gegen Velásquez und Mendez wurde verzögert und war mit fehlerhafter Beweisführung durchzogen. Nach 14 Monaten in Untersuchungshaft wurden sie zu 33 Jahren Gefängnis verurteilt.

Vergangene Woche wurde das Urteil nun aufgehoben und die Beschuldigten freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haltlos und die Beweise weder gültig, legal noch zulässig sind. Weiter hielt das Gericht fest, dass dieses Verfahren als "Vergeltungsmaßnahme und Druckausübung gegen den Widerstand gegen ein Wasserkraftunternehmen" verstanden werden kann. Diese Fälle von Kriminalisierung gegen kommunale Anführer und Menschenrechtsverteidiger fänden auch in anderen Teilen von Guatemala statt. Damit schloss sich das Gericht der Argumentation der Verteidiger an.

Trotz Freispruch werden die schon über zwei Jahre Inhaftierten nicht frei gelassen. Im Verfassungsgericht ist noch eine Beschwerde gegen eine Urteilsverkündung der Richter in einem anderen Gerichtsverfahren anhängig. Außerdem muss noch abgewartet werden, ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht oder das Urteil rechtskräftig wird.