Argentinien ebnet Weg für Auslieferung eines Ex-Guerilleros nach Chile

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Wandbild der FPMR in Chile
Wandbild der FPMR in Chile

Buenos Aires/Santiago de Chile. Die argentinische Justiz hat entschieden, dass ein Gesuch Chiles zur Auslieferung des früheren Mitglieds der "Frente Patriótico Manuel Rodríguez“ (FPMR), Galvarino Apablaza, rechtmäßig ist. Apablaza hatte im Jahr 2010 politisches Asyl in Argentinien erhalten, da ihm nach Einschätzung der Kommission für Flüchtlinge von der chilenischen Justiz kein faires Verfahren gewährt würde. Er soll wegen mutmaßlicher Beteiligung an der Ermordung des Abgeordneten Jaime Guzmán von der rechtskonservativen Partei Unión Demócrata Independiente (UDI) im Jahr 1991 angeklagt werden.

Das argentinische Gericht habe anerkannt, dass Chile ein "reales, konkretes und spezifisches Interesse hat zu fordern, dass die Gewährung des Asyls für Apablaza widerrufen wird", heißt es in einem Kommuniqué des chilenisches Außenministeriums. Damit ist nun der Weg frei, dass über den Auslieferungsantrag und die Aufhebung des Asylstatus' vor den zuständigen juristischen Instanzen verhandelt und entschieden wird.

Die FPMR, die der Kommunistischen Partei Chiles nahesteht, kämpfte ab 1980 bewaffnet gegen die Diktatur unter Augusto Pinochet (1973-1990). In der Zeit des Übergangs zur Demokratie setzten einige Mitglieder dies fort. Seit Ende der 1990er Jahre ist sie eine legale politische Organisation.

Der Abgeordnete Jaime Guzmán war einer der wichtigsten Berater Pinochets und maßgeblich an der Erarbeitung der bis heute gültigen Verfassung beteiligt. Nach dem Ende der Diktatur wurde er als Kandidat der von ihm selbst gegründeten UDI in den Senat gewählt und erwies sich als scharfer Kritiker der neu etablierten Demokratie. 1991 wurde er von Mitgliedern der FPMR erschossen.

Chiles Justiz wirft Apablaza vor, der Hauptverantwortliche für die Ermordung Guzmáns zu sein und erließ 2004 einen internationalen Haftbefehl. Er wurde daraufhin 2005 in Argentinien festgenommen. Da die chilenischen Behörden jedoch keine Beweise für seine Schuld vorlegten, kam er nach sieben Monaten Haft auf Kaution frei. Im September 2010 ordnete der Oberste Gerichtshof die Auslieferung an, überließ die endgültige Entscheidung aber der Regierung. Nach Beratungen mit der Nationalen Kommission für Flüchtlinge gewährte die damalige Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner ihm politisches Asyl.

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