Landkreise in Kolumbien dürfen Bergbau verbieten

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Der Justizpalast in Bogotá
Der Justizpalast in Bogotá

Bogotá. Der Verfassungsgerichtshof Kolumbiens hat den Landkreisen das Recht eingeräumt, über die eigene Bodennutzung zu entscheiden und den Umweltschutz zu garantieren, auch wenn die Ausübung eines solchen Rechts zum Verbot von Bergbauaktivitäten führt. Mit dem Beschluss hat das Verfassungsorgan einer Klage stattgegeben, die Monica Flores, eine Einwohnerin des Landkreises Pijao im westlichen Departamento Quindío, gegen das lokale Verwaltungsgericht erhoben hatte. Dieses hatte im Jahr 2015 eine Bürgerbefragung, die die Position der Einwohner zu den geplanten Bergbauaktivitäten in Pijao klären sollte, für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht von Quindío führte damals außerdem aus, dass es für die lokale Behörde verboten sei, "den Bergbau von ihren Territorien auszuschließen". Dem widerspricht nun der Verfassungsgerichtshof und verleiht dem Entschluss einen allgemeingültigen Charakter.

Das Urteil kritisiert auch die Bergbaupolitik der Regierung von Präsident Juan Manuel Santos. Diese stütze sich nicht "auf sachgerechte technische, soziologische und naturwissenschaftliche Studien, mit denen sich die Auswirkungen des Bergbaus in den Territorien abschätzen lassen". Demzufolge setzt das Gremium dem Umwelt- und Innenministerium, der Parkbehörde, dem Forschungszentrum für Biodiversität "Instituto Humboldt" und der Rechnungsaufsichtsbehörde eine Frist von zwei Jahren, um eine sachgemäße Studie zu den Folgen des Bergbaus in den Ökosystemen vorzulegen.

Umweltorganisationen bezeichnen den Beschluss als ein wichtiges Instrument, das der Bevölkerung erlaube, sich für andere Entwicklungsmodelle als die der Zentralregierung zu entscheiden. Bürgerbefragungen könnten so über das Schicksal des Bergbaus bestimmen.

Präsident Santos hat die Politik zur Förderung des Bergbaus, die sein Vorgänger Álvaro Uribe gestartet hatte, fortgesetzt und die Investitionen in die Gewinnung von Bodenschätzen seit 2010 zur Hauptsäule seiner Wirtschaftspolitik erklärt. Bisher hat die Bergbaubehörde 12.000 Konzessionen für fünf Millionen Hektar vergeben. Darüber hinaus gibt es Anträge auf weitere Konzessionen für 25 Millionen Hektar, das heißt, ein Viertel des gesamten kolumbianischen Bodens. Über ein Drittel der Konzession sind ausländischen Großunternehmen zugeteilt worden.

Der Beschluss des Verfassungsgerichts habe den Bergbausektor überrascht, wie der Vorsitzende des Bergbauverbands ACM, Santiago Ángel Urdinola, mitteilte. Nun bestehe ein erhöhtes Risiko, dass Kolumbien von ausländischen Konzernen wegen des Beschlusses verklagt werde, so Urdinola. Offenbar bezieht er sich auf die Investitionsschutzklausel der Freihandelsabkommen, die das südamerikanische Land mit zahlreichen Ländern in den vergangenen Jahren unterzeichnet hat.

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