Menschenrechtsgerichtshof der OAS fordert Umsetzung seiner Urteile in Guatemala

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Logo des 1979 gegründeten Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs der OAS mit Sitz in San José, Costa Rica
Logo des 1979 gegründeten Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs der OAS mit Sitz in San José, Costa Rica

Guatemala-Stadt. Die Richter des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs haben nach ihrem einwöchigem Besuch in Guatemala die Regierung des Landes aufgefordert, 14 seiner Urteile aus den Jahren 1999 bis 2012 endlich umzusetzen. Dazu gehöre die Untersuchung der Fälle, die Bestrafung derTäter und eine Wiedergutmachung für die Opfer und ihre Angehörigen. Dabei hoben sie die Bedeutung der Opfer und der Menschenrechtsrechtsverteidiger im Kampf gegen Straflosigkeit hervor.

Die sieben Richter hatten zuvor den mangelnden Vollzug ihrer Urteile und die herrschende Straflosigkeit in 14 Fällen untersucht, die überwiegend die Zeit des Bürgerkriegs (1960-1996) betreffen. Dazu hatten sie betroffene indigene Gemeinden im Norden Guatemalas besucht und zahlreiche Opfer respektive ihre Hinterbliebenen angehört. Daneben führten sie Gespräche mit Präsident Jimmy Morales, Vertretern der obersten Justizbehörden und des Außenministeriums, mit dem Ombudsmann, Botschaftern sowie nationalen und internationalen Organisationen.

Während des 36-jährigen bewaffneten internen Konflikts wurden über 200.000 Menschen außergerichtlich hingerichtet oder "verschwinden gelassen", überwiegend von Militärs und staatlichen Sicherheitskräften. Der derzeitige Präsident des Menschenrechtsgerichtshofs, Roberto Caldas aus Brasilien, hob in einer öffentlichen Veranstaltung im Nationalpalast hervor, dass Guatemala eine schmerzhafte Vergangenheit habe, an die angemessen erinnert werden müsse, um zukünftig Gerechtigkeit und Versöhnung zu erreichen.

Die guatemaltekische Regierung bekundete als Antwort ihre Bereitschaft, in Zukunft die Fälle zu untersuchen und die Urteile des OAS-Gerichtshofs zu respektieren. Dieser würdigte positiv die Änderung der Haltung der Regierung, da noch 2014 die vorherige guatemaltekische Regierung Vertreter des Gerichtshofs nicht hatte einreisen lassen. Dennoch wurde von den Richtern die dringende Notwendigkeit von Reformen auf gesetzlicher, institutioneller und politischer Ebene verdeutlicht, um die strukturellen Hindernisse zu beseitigen, die aktuell in Guatemala den Fortschritt bei Strafgerichtsprozessen behindern. Dazu zählten insbesondere Restriktionen beim Zugang zu relevanter Information aus dem Verteidigungsministerium sowie die Nutzung von Verfassungsbeschwerden durch Angeklagte als Verzögerungstaktik.

Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof und die Interamerikanische Menschenrechtskommission sind die Instrumente regionaler Menschenrechtspolitik der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS). Die Arbeit des Gerichtshofs und der Kommission ist indes finanziell gefährdet: Seit 2016 hat die Europäische Kommission ihre Beiträge für beide Menschenrechtsorgane substanziell reduziert, um sie vor allem in die EU-Migrationspolitik umzulenken. Allein das Budget des Gerichtshofs hatte die EU bislang fast zu 50 Prozent finanziert. Präsident Caldas befürchtet, dass beide Institutionen in wesentlichem Umfang Personal entlassen müssen und zukünftig nur noch eine stark reduzierte Fallzahl bearbeiten können, wenn nicht die OAS-Mitgliedsstaaten selbst künftig für die Kosten ihres Menschenrechtssystems aufkommen.

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