Uruguay: Ex-Militärs greifen Staatsanwaltschaft gegen Diktaturverbrechen an

marcha_2014.jpg

"Wo sind sie? Warum das Schweigen?". Transparent beim Schweigemarsch für die Ver
In Uruguay findet jedes Jahr am 20. Mai ein Schweigemarsch zum Gedenken an die Opfer der Diktatur statt, 2014 war das Motto: "Wo sind sie? Warum das Stillschweigen?"

Montevideo. Die Regierung von Präsident Tabaré Vázquez in Uruguay hat eine auf Menschenrechtsverletzungen in der vergangenen Diktatur (1973 ‒1985) spezialisierte Staatsanwaltschaft eingeführt. Die nach wie vor kargen Ergebnisse bei der Suche nach den Verschwundenen und nach den Tätern in Fällen von Morden und Folterungen durch das zivil-militärische Regime haben sie zu diesem Schritt veranlasst. Um gegen die hermetische Mauer des Schweigens in den Reihen der Militärs anzukommen, bedarf es besonderer Kenntnisse der komplexen Zusammenhänge des damaligen Repressionsapparates.

Verteidiger angeklagter Militärs haben bereits mehrerer Beschwerden dagegen eingelegt. Nun haben die Anwälte des pensionierten Oberst Mario Simón und des Militärarztes Nelson Fornos ‒ beide wegen Menschenrechtsverletzungen angeklagt ‒ eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses spezialisierte Justizorgan eingereicht. Sie fordern, die Artikel 1 und 2 des Gesetzes 19.550, mit dem die Staatsanwaltschaft für Straftaten gegen die Menschheit geschaffen wurde, als verfassungswidrig einzustufen. Sie behaupten, die Sonderstaatsanwaltschaft verstoße gegen den Art.19 der Verfassung. Demnach dürfen Gerichte nicht für einen bestimmtem Fall geschaffen werden, der vorher stattgefunden hat. Auch werde das in den Artikel 8 und 9 vertretene Gleichheitsprinzip verletzt und die "technische Autonomie" des Staatsanwalts in Frage gestellt.

Staatsanwalt Ricardo Perciballe erklärte dazu, die Eingabe der Verteidigung sei lediglich "ein weiteres Manöver, um den Prozess zu verschleppen". Es gehe nicht um ein "Vorurteil" gegen beide Angeklagte, wie deren Anwälte behaupten. Auch nicht um eine "Manipulation der Entscheidungsorgane" bzw. eines Gerichts, womit den Angeklagten Nutzen oder Schaden zugefügt werde. Die Sonderstaatsanwaltschaft widme sich vielmehr der Gesamtheit der damaligen Straftaten und Strafumstände und suche die Ursachen aufzudecken. Sie beschränke sich nicht auf Einzelfälle.

In Bezug auf den angeblichen Verstoß gegen das verfassungsgarantierte Gleichheitsprinzip argumentierte Perciballe, dass "die unterschiedliche Behandlung nicht für die Menschen gilt, sondern für das kriminelle Phänomen selbst".

"Wir versuchen, eine vielfältige Antwort auf eine komplexe Realität zu geben, die sich von der üblichen Kriminalität unterscheidet. Damit sollen auch die Opfer endlich mit einer angemessenen Reaktion des Staates rechnen können", so der Staatsanwalt.