Mexiko: Indigene Gemeinden erreichen Baustopp für Teilstrecke des Tren Maya

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Der Bau der Strecke des Tren Maya erhält in Mexiko viel Ablehnung
Der Bau der Strecke des Tren Maya erhält in Mexiko viel Ablehnung

Campeche. Das Gericht in Campeche, dass die Verfassungsklage im Zuge der Planung des Tren Maya prüft, hat einen Baustopp in der betreffenden Gemeinde Xpujil, Calakmul, beschlossen. Diese Anordnung bezieht sich auf die Dauer des laufenden Gerichtsprozesses und ist noch kein endgültiges Urteil. Indigene Gemeinden hatten als Reaktion auf die Planung des regionalen Entwicklungsprojekts und die umstrittene Befragung zum Tren Maya eine Verfassungsklage aufgrund von Menschenrechtsverletzungen eingereicht: Die Planung und Befragung seien nicht rechtmäßig durchgeführt und ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung über ihre Territorien missachtet worden.

Nachdem eine Richterin des obersten Landesgerichts Campeche zunächst eine vorläufige Aussetzung des gesamten Megaprojekts, das sich über eine Strecke von insgesamt 1460 Kilometern erstrecken soll, verfügt hatte, wurde der Baustopp nun auf die Gemeinde Xpujil beschränkt. Das Gericht begründet diese Entscheidung damit, dass die 19 Kläger der indigenen Gruppen Chol und Maya Peninsular in dieser Gemeinde wohnhaft sind. Sie gehören zum regionalen Indigenenrat von Xpujil (CRIPX).

Die Anwältin und juristische Vertreterin von CRIPX, Elisa Cruz Rueda, ist mit dem Ergebnis zufrieden, sie stimme jedoch weiterhin nicht mit dem Großprojekt überein. Die Durchführung des Entwicklungsvorhabens Tren Maya, das indigene Territorien in fünf Bundesstaaten durchläuft, verletze das kollektive Recht auf Selbstbestimmung der indigenen Gemeinden. Ihre Lebensweise und eigenen Vorstellung von regionaler Entwicklung würden in der Planung ignoriert.

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Der nationale Indigenenrat (Congreso Nacional Indígena, CNI) kritisiert die einseitige Darstellung des Konflikts durch die Regierungsorganisationen. Durch ungenaue Berichterstattung würden die Gemeinden gespalten und die Mitglieder von CRIPX kriminalisiert werden. Der Rat meldet in einem Pressebericht außerdem Übergriffe auf Mitglieder der regionalen Indigenenorganisation, die die Verfassungsklage eingereicht haben. Der CNI fordert von der Regierung, dass die physische Unversehrtheit der Akteure garantiert wird.

Die mit der Planung beauftragte staatliche Organisation FONATUR zeigt sich indes optimistisch. Sie hatte im Anschluss an die Verfassungsklage eine Beschwerde eingereicht und den Fortgang des Gerichtsprozess durch fehlende Dokumente verzögert. Sie brachte in einer aktuellen Pressemitteilung nun ihre Zuversicht zum Ausdruck, wonach das Gerichtsurteil nach der Prüfung zu ihren Gunsten ausfallen werde. Zu den Übergriffen auf indigene Vertreter oder Maßnahmen zu deren Schutz gibt es bisher keine offiziellen Stellungnahmen.