Ecuador / Politik

Wahlen in Ecuador 2021: Justiz verhindert die Kandidatur von Rafael Correa

Haftstrafe und Verlust der politischen Rechte bestätigt. Wahlrat verweigerte zuvor Annahme der Kandidatur für die Vizepräsidentschaft via Internet

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Mittels Justiz für politische Ämter ausgeschlossen wie Lula da Silva in Brasilien und Evo Morales in Bolivien: Rafael Correa darf in Ecuador nicht mehr antreten
Mittels Justiz für politische Ämter ausgeschlossen wie Lula da Silva in Brasilien und Evo Morales in Bolivien: Rafael Correa darf in Ecuador nicht mehr antreten

Quito. Der ehemalige Präsident von Ecuador, Rafael Correa, wird nach der Bestätigung des Urteils gegen ihn im Fall "Bestechungsgelder 2012-2016" vom Wahlprozess für die Wahlen 2021 ausgeschlossen. Er hatte zuvor versucht, sich aus Belgien für das Amt des Vizepräsidenten unter Andrés Arauz aufstellen zu lassen. Der Nationale Wahlrat (Consejo Nacional Electoral, CNE) hatte dies jedoch abgelehnt.

Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten und 19 weitere Personen, die in dem Korruptionsfall beschuldigt waren. Die Entscheidung wurde am Montag bekannt gegeben.

Correa, der von 2007 bis 2017 im Amt war, war verurteilt worden, weil er an einem "Bestechungsnetzwerk" beteiligt gewesen sein soll. Es seien "ungebührliche Beiträge" zur Finanzierung seiner politischen Bewegung Alianza País geflossen ‒ im Austausch gegen die Vergabe von staatlichen Aufträgen in Millionenhöhe an Unternehmen, darunter der brasilianische Bauriese Odebrecht. Der Ex-Präsident hatte wiederholt erklärt, er habe niemals Bestechungsgelder erhalten oder zugelassen, die Vorwürfe gegen ihn seien "Erfindungen", um ihn zu belasten und aus dem politischen Leben Ecuadors zu verbannen.

Bei dem Verfahren vor dem Kassationsgericht ging es nicht um die Feststellung der Substanz der Straftat oder die Bewertung der Beweismittel, sondern die Richter prüften, ob im Prozess "die Gesetze korrekt angewendet und die Rechte der Angeklagten gewahrt" wurden. Am 24. August war die Berufung der Verteidigung von Correa und 15 der 20 anderen Angeklagten zugelassen worden.

Das Gericht teilte nun die Einschätzung der Prozessrichter, Correa und der ehemalige Vizepräsident Jorge Glas seien "durch ihren Einfluss" auf Mitarbeiter "Anstifter" in dem Bestechungsfall gewesen. Es habe auch keine Unregelmäßigkeiten im Gerichtsverfahren gegeben, daher sei die Aufhebung der Urteile "unangemessen".

Das erstinstanzliche Urteil vom 26. April 2020, mit dem Correa zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, sah auch den Verlust der politischen Rechte der Betroffenen für 25 Jahre vor. Das bedeutet, dass die Verurteilten weder für ein Amt kandidieren noch wählen dürfen. Das Berufungsgericht verkürzte diesen Zeitraum auf acht Jahre. Dies wurde nun ebenfalls bestätigt.

Obwohl gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel eingelegt werden kann, könnten die Verurteilten eine Klärung oder ergänzende Begründung des Urteils beantragen und so die Rechtskraft hinauszögern. Alfonso Zambrano Pasquel, Anwalt Correas, sagte, dies käme zwar in Betracht, aber Alternativen bei internationalen Gerichten würden bereits in Erwägung gezogen.

Correa hatte am 1. September versucht, sich vor dem Wahlrat als Kandidat für die Vizepräsidentschaft des Linksbündnisses "Union der Hoffnung" (Unión por la Esperanza, UNES) aufstellen zu lassen. Er wollte mit Andrés Arauz, dem Präsidentschaftskandidaten, ins Rennen für die Wahl am 7. Februar 2021 gehen.

Nach eigener Aussage konnte Correa seine Kandidatur nicht vor Ort in Quito einreichen, da er sich aufgrund einer kürzlichen Reise nach Paris in Quarantäne in Belgien befinde. Seine Schwester Pierina verband ihn via Tablet und einer Live-Videoübertragung mit dem Direktorat des CNE. Zusätzlich legte sie eine notariell beglaubigte Vollmacht sowie eine elektronische Unterschrift ihres Bruders vor. Von Belgien aus schloss Correa das Bewerbungsverfahren ab. Videos, die den Vorgang zeigen, wurden direkt im Anschluss von seinen Anhängern veröffentlicht.

Vertreter des CNE nahmen die Unterlagen entgegen, doch am Ende akzeptierte der Wahlrat die Online-Nominierung nicht: Eine Aufstellung müsse laut einer Regelung aus dem Jahr 2012 "persönlich“ erfolgen und sei ein "nicht delegierbares Verfahren".

Der Ex-Präsident kritisierte dieses Vorgehen als Versuch, seine politische Beteiligung zu unterbinden. Es beeinträchtige ebenso das Teilnahmerecht von Migranten aus Ecuador im Ausland, von Bewohnern der Galápagos-Inseln sowie von benachteiligten Gruppen, die nicht persönlich kommen könnten, um diesen Prozess durchzuführen. Arauz betonte, Correa habe seine Kandidatur per Videoanruf angenommen, dies sei "sehr persönlich". Alle verfassungsrechtlichen Mechanismen seien vorhanden, um seine Kandidatur für die Vizepräsidentschaft zu registrieren. Das Bündnis werde auf ein Verfahren vor dem Wahlgerichtshof bestehen. "Unser Plan A, B und C ist Rafael Correa", so Arauz.

Einer Registrierung vor Ort kam für Correa nicht in Frage, da er bei der Einreise nach Ecuador eine Verhaftung fürchten musste. Wenn der Wahlrat seine Nominierung akzeptiert hätte, würde er dagegen als Kandidat Immunität genießen.

Correa kommentierte das Urteil über Twitter: "Sie haben es schließlich geschafft. In Rekordzeit haben sie eine 'endgültige' Entscheidung getroffen, um mich als Kandidaten auszuschließen". Und an seine Mitstreiter gerichtet: "Denkt daran: Das Einzige, wozu sie uns verurteilen, ist zu siegen".