Brasilien / Politik / Umwelt

Bundesgerichtshof Brasilien: Historisches Urteil für mehr Wald- und Klimaschutz

Richterin erklärt Zunahme der Entwaldung für verfassungswidrig. Regierung muss Umweltbehörden und Schutz des Amazonas planvoll stärken

brasilien_carmen_lucia.jpg

Laut Bundesrichterin Carmen Lúcia durchläuft der brasilianische Staat einen Prozess der institutionellen Zerstörung im Umwelt- und Klimaschutz
Laut Bundesrichterin Carmen Lúcia durchläuft der brasilianische Staat einen Prozess der institutionellen Zerstörung im Umwelt- und Klimaschutz

Brasília. Seit dem 30. März entscheidet der Bundesgerichtshof (STF) über das sogenannte "Grüne Paket". Das Paket wurde von mehreren Parteien sowie Menschenrechts- und Umweltorganisationen eingereicht. Es umfasst insgesamt sieben Klagen, die sich gegen den Abbau sozialer und umweltpolitischer Maßnahmen richten, insbesondere im Amazonas, und in Frage stellen, ob das Handeln der Regierung in den letzten drei Jahren gegen das verfassungsmäßige Recht auf Umwelt (Artikel 225 der Verfassung) verstößt.

Von den sieben Klagen werden sechs von Richterin Cármen Lúcia und eine von Richterin Rosa Weber verhandelt. "Es ist das erste Mal, dass der STF über Urteile abstimmt, die sich direkt auf den Kampf gegen den Klimawandel auswirken", erklärt Maurício Guetta, Rechtsberater der Umweltorganisation Instituto Socioambiental (Isa).

Am Donnerstag beendete der STF die Sitzungen zu drei der sieben Klagen, die sich mit der Abholzung des Amazonas-Regenwaldes befassen: ADPF 760, ADO 54 und ADPF 651. Richterin Lúcia erklärte, dass "das Recht auf eine ökologisch ausgewogene Umwelt zu den Menschenrechten gehört, zu denen sich Brasilien nicht nur in der Verfassung, sondern auch in internationalen Verträgen verpflichtet hat". Die Argumentation wird von den anderen Richtern des STF und Umweltrechtsexperten als historischer Meilenstein mit großer ökologischer Tragweite und internationalen Auswirkungen eingestuft.

Von besonderer Relevanz ist das Votum im Zusammenhang mit den Klagen ADPF 760 und ADO 54, welche von den Parteien PSB, PDT, Rede, PV, PT, PSol und PCdoB und zehn Umweltorganisationen eingereicht wurden, darunter Greenpeace Brasilien, Isa und die Klima-Beobachtungsstelle. Der Klage zufolge fördert die Regierung die Abholzung und Brandrodung durch eine Reihe von Maßnahmen und Unterlassungen, die in der Praxis den nationalen Aktionsplan zur Vorbeugung und Kontrolle der Entwaldung im Amazonasgebiet (PPCDAm) lähmten und Brasiliens internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels verletzen. Der PPCDAm, welcher 2004 aufgesetzt wurde, gilt als wichtigstes Instrument zur Bekämpfung der Entwaldung im Amazonaswald. Etwa 20 Prozent seiner Fläche sind bereits abgeholzt.

In ihrer Argumentation vertrat die Bundesrichterin die Ansicht, dass Brasilien einen Prozess der institutionellen Zerstörung durchlaufe. "Die Institutionen für den Schutz der Umwelt und des Klimas mögen nach außen hin intakt erscheinen, erodieren aber im Inneren", sagte sie. Hinsichtlich der Klage ADPF 760 forderte die Richterin, dass die Regierung innerhalb von 60 Tagen einen Plan zur Bekämpfung der Entwaldung nach dem Vorbild des PPCDAm ausarbeiten müsse. Ohne die effiziente Durchführung dieser Maßnahmen könnten die von Brasilien festgelegten Klimaziele nicht erreicht werden.

Im Rahmen der Verhandlung der Klage ADO 54 erkannte Richterin Lúcia den "verfassungswidrigen Zustand der illegalen Abholzung des Amazonas-Regenwaldes und das Versäumnis des brasilianischen Staates in Bezug auf die Schutzfunktion der ökologisch ausgewogenen Umwelt" an. Carmen Lúcia entschied, dass der STF an der Stärkung der öffentlichen Behörden mitwirken sollte, die für sozio-ökologische Schutzmaßnahmen verantwortlich sind, wie zum Beispiel die Funai (Nationale Indigenenbehörde), Ibama (Brasilianisches Institut für Umwelt und erneuerbare natürliche Ressourcen) und ICMBio (Chico Mendes Institut für die Erhaltung der biologischen Vielfalt).

Ebenso stimmte Richterin Carmen Lúcia zugunsten der Klage ADPF 651, welche den Ausschluss der Zivilgesellschaft aus dem Verwaltungsrat des Nationalen Umweltfonds für verfassungswidrig hält. Die zivilgesellschaftlichen Vertreter:innen wurden im Februar 2020 aus dem Verwaltungsrat des Fonds ausgeschlossen, kurz nach dem Amtsantritt Bolsonaros. Dieser hat seit seiner Gründung im Jahr 1989 mehr als 1.450 Projekte im Umfang von insgesamt 275 Millionen brasilianischen Real für Initiativen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen genehmigt.

In derselben Abstimmung erklärte Cármen Lúcia auch die Abschaffung des Gouverneursrats des legalen Amazonasgebiets und die Auflösung des Steuerungskomitees (COFA) des Amazonienfonds, in dem Vertreter:innen der Zivilgesellschaft einen Sitz hatten, als verfassungswidrig. Der Fonds, seit 2008 wichtigster Finanzierungsmechanismus für Schutzmaßnahmen des Waldes, ist seit Januar 2019 durch die Regierung Bolsonaro lahmgelegt, da keine neuen Projekt mehr genehmigt werden, obwohl fast drei Milliarden Real zur Verfügung stehen. Neben Norwegen als größtem Geldgeber zahlte auch Deutschland über die KfW-Entwicklungsbank in den Fonds ein.

Der Präsident des STF Luiz Fux dankte Richterin Lúcia im Anschluss an die Abstimmung und sagte, dass diese "nichts unversucht gelassen" habe und ihre "Arbeit in die Annalen des STF und des brasilianischen und internationalen Umweltrechts eingehen" werde. In den kommenden Wochen wird der Oberste Gerichtshof über die verbleibenden vier Klagen abstimmen.