Mexiko / Soziales

70 Jahre Haft für Frauenmörder in Mexiko

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Protestplakate in Mexiko-Stadt fordern Gerechtigkeit für Ingrid Escamilla
Protestplakate in Mexiko-Stadt fordern Gerechtigkeit für Ingrid Escamilla

Mexiko-Stadt. Ein Gericht in Mexiko-Stadt hat einen 46 Jahre alten Mann wegen Feminizids zu 70 Jahren Haft verurteilt. Damit erhielt erstmals im Land ein Angeklagter die Höchststrafe, die laut Gesetz für dieses Verbrechen verhängt werden kann. Der Mord an Ingrid Escamilla im Februar 2020 hatte wegen seiner Grausamkeit landesweit für Entsetzen gesorgt.

Ingrid Escamilla war 25 Jahre alt, Tourismus-Managerin, und bewohnte zusammen mit ihrem Partner Erick R. eine Wohnung in Mexiko Stadt, als dieser sie nach einem Streit erstach. R. zerteilte danach ihren Körper und versuchte, Teile davon verschwinden zu lassen. Der 14-jährige Sohn von R. aus erster Ehe befand sich währenddessen im Apartment. Am nächsten Tag verständigte der Täter seine Ex-Frau, die die Polizei informierte. R. wurde festgenommen.

Abgesehen von der besonderen Grausamkeit des Verbrechens erregte der Mord Aufmerksamkeit, weil Polizisten Fotos und Videos vom Tatort an die Medien durchstachen. Mehrere Boulevardblätter veröffentlichten diese auf der Titelseite, teilweise mit makabren Überschriften. Die Zurschaustellung der Bilder reviktimisiere das Opfer und seine Angehörigen, kritisierten Menschenrechtsaktivist:innen: Ingrid Escamilla werde durch die Veröffentlichung der Fotos erneut zum Opfer gemacht.

Die Regierung von Mexiko-Stadt änderte daraufhin mit dem sogenannten "Ingrid-Gesetz" das Strafrecht. Demnach machen sich öffentliche Funktionär:innen und Beamt:innen strafbar, wenn sie Fotos, Videos, Beweise oder sonstige Materialien aus strafrechtlichen Ermittlungen veröffentlichen. Zuvor war gegen sechs Polizist:innen ermittelt worden, gegen einen von ihnen, der zuerst am Tatort war, wurde schließlich Anklage erhoben.

Erick R. hatte die Tat bereits bei seiner Festnahme gestanden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Feministische Organisationen hatten immer wieder die Länge des Verfahrens kritisiert. Am 17. Oktober wurde R. nun verurteilt, neben der Haftstrafe muss er die Beerdigungskosten und Schmerzensgeld zahlen.

"Ich bin zufrieden, auch wenn meine Tochter dadurch nicht wieder lebendig wird", sagte Antelma Vargas, Ingrids Mutter, nach der Urteilsverkündung in den Medien.

"Wir sagen Familien, die wie wir so lange Prozesse durchlaufen, dass sie nicht aufgeben dürfen, dass sie Vertrauen haben und kämpfen müssen, bis sie ihr Ziel erreicht haben. Diese Höchststrafe ist nur der Anfang", fügte Vargas hinzu. Der Anwalt der Familie, Javier Gallardo, erklärte, dass die erstmalig verhängte Höchststrafe für einen Feminizid für den Verurteilten "sehr verdient" sei.

Die Welle der Gewalt gegen Frauen in Mexiko ist seit Jahren unvermindert hoch. 2021 wurden 1.004 Tötungsdelikte als Feminizid klassifiziert. Laut mexikanischem Strafrecht weisen verschiedene Mordmerkmale auf ein frauenfeindliches Motiv hin, etwa eine besondere Grausamkeit der Tat, eine öffentliche Zurschaustellung der Leiche, oder eine vorherige Beziehung zwischen Täter und Opfer. Der polizeilichen Statistik zufolge fallen jährlich deutlich mehr Frauen einem Mord oder Totschlag zum Opfer, mittlerweile sind es durchschnittlich mehr als zehn pro Tag.